Berliner Blogger:"Hallo, hier ist @leitmedium - steht auch in meinem Ausweis"

Der Blogger Caspar Mierau hat sein Twitter-Kürzel in seinen Ausweis schreiben lassen - dort steht er nun als sein Künstlername. Sein echter Name verwirre die meisten Menschen nur.

Von Franziska Schwarz

Der Twitter-Account @leitmedium hat zurzeit etwa 3900 Follower. Unter seinem bürgerlichem Namen kennen den Berliner Blogger Caspar Clemens Mierau viel weniger Menschen. Deshalb hat der 36-Jährige beantragt, seinen Online-Namen auch in seinem Ausweis zu führen. Mierau interessierte dabei vor allem, wie er als Twitterer seinen Anspruch auf einen Künstlernamen geltend machen kann.

Ihr Twitter-Name "leitmedium" steht nun ganz offiziell in Ihrem Ausweis. Wie fühlt sich das an?

Das ist ganz angenehm, den Online-Nickname jetzt auch im Ausweis zu haben. Weil mich ja mehr Leute unter "leitmedium" kennen als unter Caspar. Wegen meiner Podcasts besuche ich zum Beispiel oft Leute zuhause, und wenn ich "Caspar" in die Gegensprechanlage sage, wissen sie oft nicht, wer da ist. Wenn ich mich mit "Hier ist 'leitmedium'" melde, dann schon.

War es schwer, Ihren Twitter-Namen auf den Ausweis zu kriegen?

Kaum. Einen Künstlernamen können Künstler oder Publizisten beantragen, und schon andere haben ihren Twitter-Namen als Künstlernamen registriert. Man stellt dazu eine formlosen Antrag und schickt Belege für seine künstlerische Tätigkeit mit. Ich hatte mich vorher im Internet informiert, was Sachbearbeiter als Nachweise gelten lassen. Zum Beispiel wurde ich in der Zeitung Die Welt mal mit dem "Tweet des Tages" zitiert. Diesen Zeitungsausschnitt habe ich zum Beispiel mitgeschickt - und es hat geklappt.

Wer ist strenger bei der Namenseintragung, Behörden oder Internet-Dienste?

Das ist ganz witzig, ich glaube, weniger streng ist der Staat, zumindest was den Inhalt des Namens angeht. Bei Google Plus (dem sozialen Netzwerk von Google, Anm. d. Red.) hatten sie mir vor ein paar Jahren zunächst nicht erlaubt, "leitmedium" in der Kurz-URL meines Profils zu verwenden. Ich hatte den Eindruck, die Qualität eines Künstlernamens wird bei den staatlichen Behörden weniger bewertet. Aber welche Namen durchgehen und welche nicht, hängt vermutlich auch vom Sachbearbeiter ab. Dem Staat ist wichtiger, dass ein Künstlername ganz klar einer Person zugeordnet werden kann.

Und wenn ihr Twitter-Account aus irgendeinem Grund deaktiviert wird? Spannende Frage. Twitter ist mein Hauptaccount, aber ich bin als "leitmedium" ja noch in anderen sozialen Netzwerken unterwegs, deshalb würde das wohl nicht viel ausmachen.

Werden sich bald viel mehr Menschen mit dem Online-Nickname anreden? In den Kreisen in denen ich mich bewege, ist das schon etabliert. Da kennt man den bürgerlichen Namen manchmal gar nicht.

Glauben Sie, dass der Online-Name auf dem Ausweis salonfähig wird?

Möglich. Am spannendsten fand ich bei der Aktion ja die Frage: Wie gehen sie bei Behörden mit Nutzerstatistiken um? Wie bewerten sie das zum Beispiel im Vergleich zu einem Künstler, der mit einer Ausstellung in einer Galerie etwa 100 Leute erreicht und Anspruch auf einen Künstlernamen hat? Hat das Relevanz? Ich hatte für den Antrag die Zahlen ausgedruckt, wie viele Leute ich monatlich über Twitter und Google erreiche. Und offenbar hat man sich gesagt, wenn ein Twitter-Account so und so viele Follower hat, ist das wohl eine Öffentlichkeit, die man nicht ignorieren kann.

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