Süddeutsche Zeitung

Anwaltskanzlei darf Namen nicht veröffentlichen:Richter verbieten Pornografie-Pranger

Wer beim illegalen Downloaden von Pornografie erwischt wird, muss sich nicht öffentlich im Internet anprangern lassen. Das Landgericht Essen erteilte einem solchen Vorhaben einer bayerischen Kanzlei eine Absage. Die Anwälte hatten die Namen angeblicher Pornokonsumenten auf ihrer Webseite veröffentlichen wollen.

Im Streit um den geplanten Porno-Pranger einer bayerischen Rechtsanwaltskanzlei hat das Essener Landgericht die Rechte von Privatpersonen gestärkt. Die Kanzlei dürfe auf ihrer Homepage nicht wie beabsichtigt den Namen einer privaten Klägerin im Zusammenhang mit angeblich illegal aus dem Internet heruntergeladenen pornografischen Dateien veröffentlichen, entschied das Gericht am Mittwoch in einem Eilverfahren.

Die Kanzlei hatte ursprünglich am 1. September eine sogenannte Gegnerliste im Internet veröffentlichen wollen. Darauf sollten Personen stehen, die illegal pornografische Inhalte heruntergeladen und sich gegen entsprechende Abmahnungen gewehrt haben sollen. Die Kanzlei hatte sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2007 berufen. Es gestattet im Rahmen des Rechts auf freie Berufsausübung Anwälten, mit einer Veröffentlichung ihrer Gegner zu werben. Die Praxis, solche Gegnerlisten zu veröffentlichen, ist in der Branche üblich.

Neben Privatpersonen sollen auf den Listen der bayerischen Rechtsanwälte auch Pfarrämter, Polizeistationen und Botschaften arabischer Länder auftauchen. Da öffentlich bekannt sei, dass die Kanzlei auch Anbieter aus der Porno-Branche vertrete, habe die Mandantin zu Recht befürchtet, durch das Erscheinen auf einer Gegnerliste der Kanzlei stigmatisiert zu werden, urteilte das Gericht jetzt (Az: 4 O 263/12). Die Richter bestätigten damit eine Entscheidung von Ende August.

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