Abstimmung zum Urheberrecht:Schicksalstag fürs Internet

Das EU-Parlament in Straßburg

Ort der Entscheidung: Am Mittwoch wird im Europäischen Parlament in Straßburg über ein neues Urheberrecht abgestimmt.

(Foto: Jean-Francois Badias/AP)
  • Das Europaparlament stimmt darüber ab, wie das Urheberrecht im Internet funktionieren soll.
  • Heftig gestritten wird darüber, wie Plattformen garantieren können, dass Künstler und andere Rechteinhaber vergütet werden, wenn Nutzer ihre Werke hochladen
  • Es geht auch darum, ob Google für sein News-Angebot an Zeitungsverlage zahlen soll.

Von Thomas Kirchner, Brüssel

Journalisten sind nicht so wichtig, als dass sich Lobbyisten ernsthaft für sie interessierten. Das ist normalerweise auch in Brüssel so. Wenn es aber um die Urheberrechtsreform geht, werden sogar die Berichterstatter bestürmt. Da stehen plötzlich Verbandsvertreter im Büro, PR-Agenturen bieten "Informationen" feil, und der Mail-Eingang schwillt weit über das übliche Maß an. So lässt sich nachempfinden, wie es den Abgeordneten ergeht, die an diesem Mittwoch in Straßburg über eine Reform des Urheberrechts entscheiden. Sie erhielten mehr als 60 000 Mails von Aktivisten. Die beiden Seiten in dem Streit haben das Votum zu einer Frage von Gedeih oder Verderb erklärt. Die einen warnen vor dem "Ende des freien Internets", die anderen vor dem "Ende der freien Presse" und einer Gefahr für die Demokratie.

Axel Voss steht mittendrin in diesem Sturm - und unter "permanenter Anspannung", wie er am Dienstag sagt. Als Berichterstatter versucht der CDU-Politiker, irgendwie doch noch eine Mehrheit für seine Reformvariante zu organisieren, die Internet-Giganten wie Google oder Facebook wenigstens ein bisschen in die Schranken weisen soll. Im Rechtsausschuss war ihm das noch gelungen, woraufhin die Gegenseite um die Piraten-Abgeordnete Julia Reda ein Votum des Plenums beantragte. Mit 318 zu 278 Stimmen weigerten sich die Abgeordneten schließlich Anfang Juli, Voss ein Mandat für den "Trilog" zu erteilen, die weiteren Verhandlungen mit der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten.

Zwei Artikel stehen im Mittelpunkt der Reform, die das Urheberrecht aus dem Jahr 2001 an neue Entwicklungen anpassen soll. Mit Artikel 13 will Voss ein Problem beseitigen, über das Künstler und Kreative seit Jahren klagen: Ihre Werke, etwa Musikstücke oder Filme, werden von Nutzern auf große Netz-Plattformen, Streamingseiten oder Social-Media-Dienste hochgeladen, welche die Inhalte mit Werbung garnieren und daran sowie an der Datenanalyse viel Geld verdienen. Dabei wird eigentlich hunderttausendfach das Recht der Urheber verletzt. Doch weder die Nutzer noch die Plattformen können belangt werden, die Urheber gehen nahezu leer aus. Youtube und Co. halten dagegen, sie seien die Schöpfer eines zusätzlichen Marktes, von dem die Kreativen in Wahrheit stärker profitierten, als diese zugäben.

Vor dem Hochladen soll garantiert sein, dass kein Verstoß vorliegt

Voss will die Plattformen nun in die Haftung nehmen. Das ist kein kleiner Schritt, bisher sind sie gemäß der E-Commerce-Richtlinie davon befreit. Um Urheberrechtsklagen zu entgehen, müssten sie Lizenzen abschließen, also Gebühren zahlen. Schon bisher filtern Youtube und andere ihre Inhalte auf geschützte Werke, schreiten aber erst ein, wenn ihnen Verstöße gemeldet wurden. Künftig soll schon vor dem Hochladen garantiert sein, dass kein Verstoß vorliegt.

Hier setzen Voss' Gegner an: Um sicher zu gehen, argumentieren sie, müssten die Plattformen sogenannte "Upload-Filter" einsetzen - selbst wenn diese in Voss' Vorschlag nicht erwähnt werden. Es entstehe ein "unkalkulierbares Haftungsrisiko", meint Klaus Müller vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Die Filter könnten auch legale Inhalte löschen wie Parodien oder Memes. Reformbefürworter wie Helga Trüpel (Grüne) halten die Angst für überzogen: Das Problem sei keines mehr, sobald Lizenzen abgeschlossen würden.

Zweiter Streitpunkt: Leistungsschutzrecht

Voss ist den Kritikern entgegengekommen: Betroffen wären jetzt nur noch kommerzielle Plattformen, die im großen Stil urheberrechtlich geschützte Werke verbreiten, also etwa nicht Wikipedia oder nebenan.de. Um den Vorwurf zu entkräften, er beschneide die Start-up-Wirtschaft, sollen auch Kleinstunternehmen ausdrücklich nicht erfasst werden. Rechteinhabern und Plattformen wird nahegelegt, im Dialog Musterlösungen mit diversen Ausnahmeregelungen zu erarbeiten.

Der zweite Streitpunkt betrifft das Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Es soll ihnen eine zusätzliche Vergütung bringen, wenn Plattformen wie Google News Überschriften oder kurze Textausschnitte anzeigen. Dieses Recht gibt es in Deutschland schon - es greift aber nicht. Google weigert sich zu zahlen und hat mit der Drohung, die Zeitungen in seinem Dienst auszulisten, Gratislizenzen von ihnen erzwungen. Der Rechtsstreit ist noch ungeklärt. Auf europäischer Ebene könne sich der US-Konzern ein solches Vorgehen nicht leisten, sagt die Grünen-Abgeordnete Trüpel. Zeitungsverleger (auch der Verlag der Süddeutschen Zeitung), Journalistenverbände und Nachrichtenagenturen werben für das neue Recht. Kritiker wie Piraten-Politikerin Reda sehen darin eine Art "Linksteuer", die den freien Austausch von Nachrichten im Internet nicht mehr zulasse.

Mehr als 200 Korrekturvorschläge aus allen Fraktionen sind eingegangen, der Ausgang ist völlig offen. Er hoffe auf die Vernunft der Kollegen, sagt Voss. Die Stimmung sei "etwas positiver" als beim vergangenen Mal im Plenum.

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