Wettbewerbsrecht:Wie die Regierung das Geschäft der Abmahnindustrie abwürgen will

Wettbewerbsrecht: Wer Filme wie „Avengers“ illegal herunterlädt, kann abgemahnt werden, da kann auch der Superheld Captain America nichts machen.

Wer Filme wie „Avengers“ illegal herunterlädt, kann abgemahnt werden, da kann auch der Superheld Captain America nichts machen.

(Foto: Jay Maidment/Marvel)

Besonders Kleinstunternehmer leiden unter der Praxis. Nun legt Justiziministerin Barley unter anderem eine Änderung vor, die schon den wegen Filesharing Abgemahnten half.

Von Jannis Brühl

Es ist ebenso lächerlich wie teuer. Wer im Netz gewerblich Waren verkauft und im Impressum einen kleinen Fehler macht, wird schnell zur Zielscheibe. Einen Link vergessen, den Vornamen eines Geschäftsführers abgekürzt statt ausgeschrieben, schon flattert eine Abmahnung ins Haus. Ein paar Hundert Euro soll der Händler zahlen. Gelobt er Besserung und es passiert trotzdem wieder, sind Tausende fällig. Was eigentlich Unternehmen gegen halbseidene Konkurrenten schützen soll, wird in manchen Fällen zur Geldmaschine pervertiert - so sieht es offensichtlich das Bundesjustizministerium.

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, hat Ministerin Katarina Barley (SPD) einen Gesetzentwurf fertiggestellt, um die sogenannte Abmahn-Industrie auszubremsen. Gemeint sind spezialisierte Unternehmen und Anwaltskanzleien. Sie nutzen aus, dass sich kleine Händler nicht trauen, es nach einer Abmahnung auf ein Gerichtsverfahren ankommen zu lassen. Für sie ist die Strategie der Kanzleien nervig, teuer - für Kleinstunternehmen manchmal existenzbedrohend. Änderungen im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, Gerichtskostengesetz und Urheberrechtsgesetz sollen diese Form des Missbrauchs einschränken.

Das Ministerium schätzt, dass etwa zehn Prozent aller Abmahnungen missbräuchlich sind. Der Händlerbund veröffentlichte im Frühjahr eine Studie, nach der sogar 28 Prozent von 524 befragten Händlern im Jahr zuvor abgemahnt worden seien, Tendenz steigend. Rechtsanwalt Niklas Plutte aus Mainz, auf Wettbewerbsrecht spezialisiert, sagt: "In der Praxis ist es der Ausnahmefall. Es gibt aber Akteure am Markt, die missbräuchlich Abmahnungen verschicken."

Massenhaft verschickte Abmahnungen für kleine - vermeintliche - Verstöße, das soll die Neuerung verhindern: Der mögliche Streitwert bei "unerheblichen Verstößen" soll auf 1000 Euro gedeckelt werden, damit Anwälte weniger an diesen kleinen Fällen verdienen können (Gebühren bemessen sich am Streitwert). Auch die gefürchteten Vertragsstrafen sollen bei kleinen Verstößen auf 1000 Euro begrenzt werden. Wer eine Unterlassungserklärung unterschrieben hat und den Fehler wiederholt, kann dafür derzeit jedes Mal mit einer hohen Vertragsstrafe überzogen werden. Auch wer nur nebenberuflich ein bisschen Geld verdienen will, kann in den Fokus der Abmahner geraten und in teure Gerichtsverfahren verstrickt werden.

Das Problem: Manche Wettbewerber sind nur künstlich

Nun sollen Barleys Entwurf zufolge die Kosten bei Bagatelldelikten vom Abmahner übernommen werden statt vom Abgemahnten. "Das ist schon mal ganz stark", sagt Plutte. Was genau als so ein "unerheblicher" Verstoß gilt, müssten nach Verabschiedung Gerichte klären. Neben Rechtsanwälten gibt es auch Verbände, die Unternehmen abmahnen dürfen. Das nutzen schwarze Schafe aus: Immer wieder tauchen zwielichtige "Verbände" auf, bei denen völlig unklar ist, wer überhaupt zu ihren Mitgliedern zählt - und damit auch, ob sie wirklich Konkurrenten der abgemahnten Unternehmen vertreten. "Es gibt faktische Fake-Verbände", sagt Plutte. "Künstliche" Wettbewerber sollen künftig nicht mehr abmahnen dürfen, wenn sie es nicht auf eine staatliche Liste schaffen.

Plutte erzählt auch von einem zweifelhaften Reiseunternehmen, das Firmen aus der Branche immer wegen des gleichen Fehlers abmahnen lasse: weil ein Link auf eine Streitschlichtungsplattform fehle. "Das sind teils Unternehmen, bei denen niemand weiß, was sie machen. Die schnappen sich irgendeinen Anwalt, der Geld braucht, und mahnen jeden ab, den sie können. Das ist natürlich Käse." Hildegard Reppelmund, beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag für Wettbewerbsrecht zuständig, sieht eine Ursache in den vielen deutschen und europäischen Regeln: "Es gibt zu viele Informationspflichten, die Händler häufig überfordern."

Die Bundesregierung will zudem den "fliegenden Gerichtsstand" im Wettbewerbsrecht abschaffen. Im Entwurf heißt es: "Ausschließlich zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat." Das hat in einem anderen Feld schon Verbesserungen gebracht, in dem Massenabmahnungen ein notorisches Problem sind: beim Filesharing, dem illegalen Verbreiten urheberrechtlich geschützter Filme und Lieder. Die Berliner Rechtsanwältin Beata Hubrig, die abgemahnte Internetnutzer vertritt, lobt: "Die Ungerechtigkeit, dass die klagende Partei sich einen ihr geneigten Richter aussuchen konnte, wurde abgeschafft." Vor allem München und Köln seien beliebt gewesen, weil sie als urheberfreundlich galten. Hubrig sagt aber auch, dass die Abmahner trotzdem noch genauso viele Nutzer vor Gericht zerren.

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Katarina Barley

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