Süddeutsche Zeitung

Abmahnungen gegen Nutzer von Porno-Seite:Justizministerium hat nichts gegen Redtube-Streaming

Beistand für abgemahnte Nutzer der Porno-Website Redtube: Die Bundesregierung hält Streaming von Internetvideos für unbedenklich. Die entscheidende juristische Klärung will sie aber anderen überlassen.

Die Bundesregierung nimmt Stellung im Fall der Abmahnungen gegen Nutzer der Porno-Webseite Redtube. Sie hält das Anschauen von Videostreams für zulässig.

"Hält die Bundesregierung das reine Betrachten eines Videostreams für eine urheberrechtlich relevante Vervielfältigung?" Diese Frage (PDF) hat die Linke im Bundestag der Regierung gestellt. Antwort aus dem Justizministerium, über die zuerst Spiegel Online berichtet hatte: Nein.

Für die Abgemahnten und jene, die Streaming für unproblematisch halten, ist das Statement des Ministeriums von Heiko Maas (SPD) aber erst einmal nicht mehr als Trost. Juristisch ändert sich nichts. Die Bundesregierung antwortete den Abgeordneten, abschließend könne nur der Europäische Gerichtshof die Frage klären.

Die große Koalition plant Spiegel Online zufolge keine gesetzliche Klarstellung zum Streaming oder zum Fall der Redtube-Abmahnungen. Die Linken-Abgeordnete Halina Wawzyniak denkt darüber nach, einen Gesetzesentwurf einzubringen, der Bürgern Streaming explizit erlauben soll, wie sie Süddeutsche.de sagte.

Anlass ihrer Anfrage waren Abmahnungen gegen Nutzer des Porno-Portals Redtube. Im Dezember hatten tausende Deutsche die Aufforderung erhalten, 250 Euro zu zahlen, weil sie Videos auf der Seite gestreamt hatten. Dieser Rechtsauffassung widerspricht das Ministerium jetzt. In seiner Begründung stützt es sich auf die Paragrafen 44a und 53 des Urheberrechtsgesetzes.

Im Gegensatz zum Download werden beim Streaming die abgerufenen Daten nicht dauerhaft gespeichert und können so vom Nutzer auch nicht illegal weitergegeben werden. Es ist daher rechtlich nach wie vor unklar, ob durch das Streamen tatsächlich Urheberrechte verletzt werden.

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