Süddeutsche Zeitung

Abgleich mit Datenbank:Google prüft E-Mails auf Kinderpornografie

Der Software-Konzern Google untersucht automatisch sämtliche E-Mails, die von oder an Gmail-Konten geschickt werden. Einem Mann in Texas wurde das jetzt zum Verhängnis: Nachdem er drei verdächtige Bilder gemailt hatte, zeigte Google ihn an.

Von Johannes Boie

Google hat mithilfe einer Art digitaler Rasterfahndung dafür gesorgt, dass ein Mann in Houston, Texas, wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornografie angeklagt wird. Der Mann ist ein Kunde von Googles E-Mail-Service Gmail und hatte nach Angaben der Polizei von Houston über den Dienst eine Mail verschickt, in der drei Bilder angehängt waren, die den Missbrauch eines kleinen Mädchens zeigten.

Der bereits als Sexualstraftäter registrierte Tatverdächtige wurde verhaftet. Mittlerweile wurden auch seine Wohnräume durchsucht. Dabei fand die Polizei weitere Missbrauchsbilder auf dem Handy und dem Tablet-Computer des 41-Jährigen. Der Fall zeigt auch, dass die Inhalte von E-Mails, die von oder an Gmail-Konten geschickt werden, gründlich und automatisiert durchleuchtet werden. Google hat mehrere Technologien entwickelt, um Bilder von missbrauchten Kindern auf Webseiten zu finden.

"Keine Ahnung, wie sie ihre Arbeit machen"

Bereits im vergangenen Sommer hatte der Konzern den Aufbau einer Datenbank angekündigt, in der die Hashwerte sämtlicher bekannten Bilder von Kindesmissbrauch gespeichert werden sollten. Ein Hashwert ist eine Kombination aus Ziffern und Zeichen, mit der jedes Bild eindeutig identifiziert werden kann. Taucht nun ein Bild mit einer bekannten Kombination auf, weiß Google, dass es sich um eine Missbrauchsabbildung handelt. Diese Technik ist nun wohl auch auf E-Mails angewendet worden.

Die Verhaftung wäre ohne Google nicht möglich gewesen. Der zuständige Polizist in Houston sagte über die Google-Mitarbeiter: "Ich habe keine Ahnung, wie sie ihre Arbeit machen."

Auch andere amerikanische Softwarekonzerne wie Microsoft haben solche Datenbanken in Betrieb. Provider sind nach amerikanischem Recht dazu verpflichtet, illegale Inhalte wie zum Beispiel Kinderpornografie den Behörden zu melden; sie sind aber nicht dazu verpflichtet, aktiv nach entsprechenden Inhalten zu suchen.

Datenschutzrechtliche Bedenken

Genau deshalb könnte Googles Vorgehen unter datenschutzrechtlichen Aspekten problematisch sein. Udo Vetter, Rechtsanwalt und Experte für Internetrecht, weist darauf hin, dass sich Google zumindest nach deutschem Recht selbst strafbar machen könnte, wenn es sich zum "Hilfssheriff" mache. Allerdings behält sich Google in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, denen jeder Nutzer des E-Mail-Dienstes Gmail zustimmt, ausdrücklich vor, E-Mails automatisiert zu durchsuchen. In der Regel geschieht dies vor allem, um zum Inhalt einer E-Mail passende Werbung zu schalten. Diese Technik wird seit Jahren von Datenschützern weltweit immer wieder harsch kritisiert.

Google selbst äußert sich zu dem Fall nur äußerst knapp. Man wolle nicht, dass die verwendete Technik von den Besitzern von Kinderpornografie ausgehebelt werden könne, sagte ein Google-Sprecher, der sich allerdings auch nicht zu den rechtlichen Grundlagen äußern wollte.

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SZ vom 05.08.2014/ebri
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