Recht auf Vergessenwerden:Deutsche ließen 200 000 Links von Google verschwinden

Recht auf Vergessenwerden: Google-Nutzer können beantragen, dass Informationen über sie gelöscht werden - allerdings nur die Links dazu.

Google-Nutzer können beantragen, dass Informationen über sie gelöscht werden - allerdings nur die Links dazu.

(Foto: AFP)

Nackte Prominente, die Vergangenheit von Politikern, Beschuldigte in Mordfällen: Google legt einen Bericht über das Recht auf Vergessenwerden vor. Die Deutschen lassen besonders oft unangenehme Suchergebnisse entfernen.

Von Jannis Brühl

Ein Opfer, das als Kind sexuell missbraucht wurde. Ein Mann, der beschuldigt worden war, seine Frau umgebracht zu haben. Ein Forscher, der sich einer Geschlechtsumwandlung unterzogen hat und ein altes Foto von sich nicht mehr im Netz sehen wollte. Sie alle wollten, dass Google vergisst. Deshalb haben sie beantragt, Suchergebnisse zu entfernen, die auf ihre Vergangenheit verweisen. Wenn Nutzer in der EU nach einer der Personen suchen, zeigt Google diese Ergebnisse nun nicht mehr an.

An diesem Montag unterfütterte Google diese plakativen Beispiele mit einer Menge Zahlen. Der Konzern hat einen Bericht über die ersten drei Jahre "Recht auf Vergessenwerden" veröffentlicht. 2014 urteilte der Europäische Gerichtshof in einer bahnbrechenden Entscheidung: EU-Bürger können beantragen, dass Webseiten veraltete Informationen über sie entfernen müssen - solange sie nicht von besonderem öffentlichem Interesse sind. Zusätzlich gilt das für Schweizer, Liechtensteiner, Norweger und Isländer. Das Urteil hatte eine Debatte angefacht, inwieweit Einzelne öffentliche Informationen über sich selbst kontrollieren dürfen. Ende Mai wird das Recht zusätzlich in der Datenschutzgrundverordnung der EU festgeschrieben, die dann in Kraft tritt.

So "vergaß" Google

Google ermöglicht Nutzern seit Sommer 2014, das Entfernen von Suchergebnissen zu beantragen. Die Links werden dann nicht komplett gelöscht, sondern verborgen, wenn Menschen in den jeweiligen Ländern danach suchen. Die nun vorgestellten Zahlen geben erstmals detaillierte Auskünfte über Umfang und Art der Anträge:

  • Bis Ende 2017 stellten 400 000 Personen oder Unternehmen aus der gesamten EU 2,37 Millionen Anträge. Mehr als die Hälfte davon kommen aus Frankreich, Deutschland und dem Vereinigten Königreich.
  • Die meisten Antragsteller sind normale Menschen ohne besondere Prominenz. Seit Januar 2016 waren sie für 85 Prozent der Beanstandungen verantwortlich, Prominente ohne Amt stellten lediglich vier Prozent der Anträge, drei Prozent entfallen auf Politiker oder Regierungsvertreter. Google verweist darauf, dass man Links zu Informationen über Politiker häufiger stehen lasse als die von weniger bekannten Menschen. Minderjährige, die Google getrennt aufführt, machen fünf Prozent aus.
  • Den Deutschen ist es besonders wichtig, vergessen zu werden: Von hier aus versuchten Antragsteller, 409 000 URLs unsichtbar zu machen. Darunter viele, auf die gleich mehrere URLs zielen. 48 Prozent, also etwa 200 000 der beanstandeten Verlinkungen, wurden dann auch entfernt, etwas mehr als im EU-Schnitt (43 Prozent)
  • Das Recht auf Vergessenwerden wird auch professionell durchgesetzt. 0,25 Prozent der Antragsteller haben mehr als 20 Prozent der Links entfernen lassen. Google zufolge handelt es sich dabei um Kanzleien und Unternehmen, die sich im Auftrag von Klienten um deren Reputation kümmern. Der größte Teil dieser Gruppe (17 Prozent) agiert demnach von Deutschland aus.
  • Am häufigsten richteten sich Anträge gegen Verlinkungen auf die sozialen Netzwerke Facebook, Google Plus, Youtube und Twitter. Unter den 25 Nachrichtenseiten, die am häufigsten betroffen waren, ist nur eine deutsche Seite: bild.de. Im Bericht erklärt Google, in Deutschland und Frankreich richteten sich die Anfragen eher gegen Einträge in sozialen Medien als gegen Artikel von Nachrichtenportalen. Das liege daran, dass Medien in diesen Ländern Personen traditionell öfter anonymisieren. Die Bild-Zeitung steht regelmäßig in der Kritik, diese Praxis zu ignorieren.

Es gab auch Kritik an der Entscheidung des EuGH, die Google zu den Entfernungen verpflichtet: Sie gefährde Googles Funktion als Online-Archiv und könnte damit die Informationsfreiheit einschränken. Wikipedia-Gründer Jimmy Wales kritisierte die Entscheidung als "lächerlich" und "bizarr". Schließlich dürften Artikel über eine Person im Netz bleiben, nur Verlinkungen müssten verschwinden.

Die Frage bleibt: Was, wenn ein dubioser Unternehmer oder ein korrupter Politiker kritische Informationen über sich verschwinden lässt? Da Google nur wenige konkrete Einzelfälle als Beispiele nennt, lässt sich auch mit der neuesten Auswertung nicht nachvollziehen, ob das Recht auf Vergessenwerden missbraucht wird, um die eigene Weste weißzuwaschen.

Einige Beispiele deuten immerhin an, wie Google bei Prominenten vorgeht. Aus Österreich führt Google das Beispiel eines "Geschäftsmannes und ehemaligen Politikers" an. Der hatte beantragt, 22 URLs aus den Suchergebnissen zu entfernen. Google lehnte allerdings ab - wegen seines "Status als Person des öffentlichen Lebens, seiner prominenten Position in seinem aktuellen Beruf". In England bat der Ehemann einer Prominenten, dass URLs zu Nacktbildern von ihr entfernt werden sollten. Google kam dem nach, löschte allerdings keine Links zur Berichterstattung über diese Nacktbilder. Begründung: Die Artikel ständen "in Bezug zum derzeitigen öffentlichen Leben der Frau".

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