Leserdiskussion:Staatstrojaner: Ist unsere Freiheit in Gefahr?

Alterspräsident des Bundestags

Bisher waren Online-Durchsuchungen nur auf Terrorismus-Ermittlungen beschränkt. Das neue Gesetz sieht eine deutliche breitere Liste mit Mord, Totschlag, Steuerdelikten, Computerbetrug, Bestechlichkeit, Hehlerei oder Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragsstellung vor.

(Foto: dpa)

Der Bundestag will ein weitreichendes Überwachungsgesetz beschließen: Ermittlungsbehörden könnten dann Schadsoftware auf private Geräte spielen, die Kommunikation mitlesen sowie sämtliche gespeicherte Inhalte durchsuchen.

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