Bedingungen zur Teilnahme
Die Teilnahme bei der Auszeichnung „Deutschland Favorit“ und die Lizenzierung des „Deutschland Favorit“-Siegels unterliegen den nachfolgenden Bedingungen, die durch die Anmeldung von Produkten akzeptiert werden:
Anmeldung
Die Anmeldung von Produkten für die Teilnahme an der Konsumentenbefragung ist kostenlos. Angemeldet werden kann jedes Produkt, dass spätestens zum Zeitpunkt der tatsächlichen Auszeichnung auf dem Markt in Deutschland frei erhältlich ist und das entweder in Deutschland zugelassen ist oder zulassungsfrei in Deutschland verkauft werden darf.
Das SZ Institut kann als Initiator der Auszeichnung die Teilnahme eines auch bereits angemeldeten Produkts jederzeit ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Konsumentenbewertung
Der Marktforschungspartner des SZ Institut führt zu Beginn eines jeden Kalendermonats eine Konsumentenbefragung für die angemeldeten Produkte durch. Anmeldeschluss für Produkte ist immer der 15. Kalendertag des jeweiligen Vormonats (sofern kein Wochenende, sonst am Freitag davor). Das SZ Institut behält sich vor, die Produktbewertung nach Abstimmung mit dem Hersteller bzw. Anmelder auch zu einem späteren Zeitpunkt durchführen zu lassen. Bei einer Verschiebung der Konsumentenbefragung kann mit einer Frist von 14 Tagen von der Anmeldung zurückgetreten werden.
Einzelheiten zur Durchführung der Bewertung und zur Methodik sind auf unserer Methodik-Seite aufgelistet.
Lizenzgebühr
Sollte eines oder mehrere der angemeldeten Produkte als „Deutschland Favorit“ ausgezeichnet werden, fällt pro ausgezeichnetem Produkt automatisch eine einmalige Lizenzgebühr in Höhe von 5.750,00 € an.
Nutzungsrecht
Die Lizenz der Auszeichnung als „Deutschland Favorit“ berechtigt zur zeitlich unbefristeten Nutzung der in der Auszeichnungsmitteilung enthaltenen Siegelgrafik. Die Nutzung ist sowohl online als auch offline in allen Kommunikationsmaßnahmen (exkl. TV) gestattet.
Das mit der Lizenz eingeräumte Nutzungsrecht bezieht sich ausdrücklich nur auf das zur Nutzung zur Verfügung gestellte Siegel. Es dürfen keinerlei Änderungen an dem Siegel vorgenommen werden. Die Nutzung des Siegels ist ausschließlich in den vorgenannten Nutzungsarten gestattet. Eine darüberhinausgehende Nutzung ist ausgeschlossen.
Weitergehende Nutzungen sind durch den Lizenznehmer vorab zu erwerben und extra zu vergüten. Der Lizenznehmer haftet für die korrekte Nutzung des Siegels, insbesondere für etwaige wettbewerbsrechtliche Ansprüche Dritter, die im Zusammenhang mit der Siegelnutzung gegen ihn oder die SZ geltend gemacht werden. Der Lizenznehmer stellt die SZ insoweit umfassend von allen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei. Bei Verstoß ist die SZ berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten Lizenzgebühr geltend zu machen und die Lizenzvereinbarung außerordentlich fristlos zu kündigen.
Alle Urheberrechte in diesem Zusammenhang sind vorbehalten.
Widerruf
Bereits verliehene Auszeichnungen können durch SZ widerrufen werden, wenn Anhaltspunkte für einen Regelverstoß des teilnehmenden Herstellers oder Hinweise auf Regelverstöße auf Veranlassung des teilnehmenden Herstellers vorliegen. Dazu gehört insbesondere die Beeinflussung von Konsumentinnen und Konsumenten sowie falsche Angaben im Bewerbungsprozess oder Absprachen mit Mitbewerbern. Auch die irreführende Verwendung von Auszeichnungen, z.B. für Produkte, die gar nicht ausgezeichnet wurden, berechtigt zum Widerruf. In diesen Fällen behält sich die SZ die Geltendmachung einer Vertragsstrafe in Höhe der doppelten Lizenzgebühr vor. Der Widerruf lässt im Übrigen bereits entstandene Ansprüche der SZ auf Lizenzgebühren unberührt.
Sonstiges
Es gelten ausschließlich diese Teilnahmebedingungen der SZ. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers finden keine Anwendung, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
Zum Schutz der Marke(n) behält sich die SZ vor, diese Teilnahme oder Lizenzierung jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist zu beenden (Textform genügt), wenn die Marke(n) oder sonstigen Rechte der SZ verletzt werden oder verletzt zu werden drohen. Wenn die Nutzung der Lizenz bereits begonnen hat, wird die Lizenzgebühr nicht anteilig rückerstattet.
Alle Preisangaben in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt.