Vor dem ersten Schultag:Was Eltern vor der Einschulung wissen müssen

Bevor am ersten Schultag mit Schultüte gefeiert werden kann, müssen sich Eltern von schulpflichtigen Kindern mit jeder Menge Fragen auseinandersetzen: Auf welche Grundschule soll mein Kind gehen? Wie alt sollte mein Kind sein - und wie funktioniert die Einschulung? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Mit dem Schuleintritt wird es nicht nur im Leben der Kinder ein bisschen ernster, auch die Eltern der angehenden Grundschüler müssen sich neuen Herausforderungen und auch Problemen stellen. Noch vor der Einschulung sollten sich Erziehungsberechtigte daher mit einigen wichtigen Fragen auseinandersetzen.

Auf welche Grundschule soll mein Kind gehen?

Von der ersten bis zur vierten beziehungsweise sechsten Klasse herrscht bis auf wenige Ausnahmen keine freie Schulwahl. Die künftigen Erstklässler werden je nach Wohnort einer bestimmten Schule im entsprechenden Grundschulbezirk zugeteilt. Das so genannte Sprengelprinzip oder die Sprengelpflicht soll dafür sorgen, dass der Weg zur Schule nicht allzu weit ist, und außerdem soziale Selektion bereits zum Schuleintritt verhindern.

Es kommt jedoch durchaus vor, dass Eltern ihre Kinder unter der Adresse von Verwandten anmelden oder andere Tricks anwenden, um sie so auf eine vermeintlich oder tatsächlich bessere Grundschule schicken zu können. Auch mit einem Gastschulantrag, in dem Gründe für den Besuch einer anderen Schule wie etwa die Nähe zum Arbeitsplatz aufgeführt werden, können Familien unter Umständen das Sprengelprinzip umgehen.

Eine Alternative zu den Regelschulen sind freie Schulen wie Waldorf- oder Montessori-Schulen, deren Besuch aber meist erst ein genehmigter Antrag beim Schulamt und ein überstandenes Auswahlverfahren ermöglicht.

Das richtige Alter für den ersten Schultag

Welches Alter ist das richtige für den Schuleintritt?

In Deutschland herrscht Schulpflicht: Ab einem gewissen Alter müssen alle Kinder die Schule besuchen. An ihrem ersten Schultag können sie fünf, sechs oder sieben Jahre alt sein - der Schuleintritt wurde Ende der 1990er Jahre bewusst flexibler gestaltet, vorzeitige Einschulungen und Zurückstellungen erleichtert.

Denn das optimale Alter für den Schuleintritt ist umstritten. Zum einen setzen die einzelnen Bundesländer unterschiedliche Stichtage und Mindestalter fest. Zum anderen gibt es höchst unterschiedliche Meinungen zum Zeitpunkt der Schulreife oder -fähigkeit. Die einen argumentieren, auch mit Blick auf andere Länder, dass auch Fünfjährige schon lesen und schreiben lernen können. Die anderen warnen vor Überforderung und Leistungsdruck.

Entscheidend ist letztlich die individuelle Entwicklung eines Kindes: Wenn sich der Fünfjährige im Kindergarten langweilt und sich auf die Schule freut, ist er in der ersten Klasse wohl besser aufgehoben als der Sechseinhalbjährige, der noch zu viel Bewegungsdrang für mehrere Stunden Unterricht hat.

Eltern von Kann-Kindern, die der Stichtag (noch) nicht zum Schulbesuch verpflichtet, sollten sich daher über die nötigen, nicht nur geistigen, sondern auch körperlichen, emotionalen und sozialen Voraussetzungen der Schulfähigkeit informieren - zum Beispiel hier - die Vorsorgeuntersuchung U9 beim Kinderarzt machen lassen und sich im Zweifelsfall mit Erziehern im Kindergarten, Arzt und Schulleitung beraten. Die Schuleingangsuntersuchung, die auch Kann-Kindern offen steht, kann letzte Bedenken ausräumen.

Wissenswertes zur Einschulung

Wie läuft die Einschulung ab?

Die in Deutschland herrschende Schulpflicht verpflichtet nicht nur Kinder zum Schulbesuch, sondern auch Eltern dazu, sich um alles Nötige zu kümmern. Wer den Nachwuchs nicht rechtzeitig in der Grundschule anmeldet, dem drohen Bußgelder.

Wenn also das Kind durch den Stichtag zu den "Muss-Kindern" gehört oder Eltern ihr "Kann-Kind" bereits einschulen lassen möchten, müssen sie es etwa ein dreiviertel bis halbes Jahr vor dem geplanten Schuleintritt anmelden.

Die Anmeldezeiträume sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, in der Regel fordern die zuständigen Schulen oder Schulbehörden zur Anmeldung auf. Die Eltern sprechen dazu mit dem Kind in der jeweiligen Grundschule vor, weil hier oft auch geprüft wird, ob das Kind bis zum Schuleintritt noch Förderung benötigt. Auch Anträge auf vorzeitige Einschulung oder Zurückstellung können dann besprochen und eingereicht werden.

Bis zur tatsächlichen Einschulung zu Beginn des neuen Schuljahres muss dem Kind in den meisten Bundesländern durch die Schuleingangsuntersuchung noch die Schulfähigkeit bescheinigt werden.

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