Von der Anmeldung bis zum Dr.:Wie läuft eine Promotion ab?

Wie findet man einen Doktorvater? Was ist ein Rigorosum? Und wann darf man endlich den Doktortitel führen? Doktoranden verbringen meist Jahre mit ihrer Dissertation - was in dieser Zeit und nach der Promotion alles auf sie zukommt.

Sabrina Ebitsch

Wer sich zur Promotion anmeldet, hat einen langen Weg vor sich: Viereinhalb Jahre sind Doktoranden im Schnitt mit ihrer Arbeit beschäftigt. Wie dieser Weg genau aussieht, kann von Uni zu Uni und Fach zu Fach ganz unterschiedlich sein, aber einige grundsätzliche Gemeinsamkeiten gibt es.

Sind alle formalen und persönlichen Voraussetzungen für eine Promotion erfüllt, können sich Absolventen zum Promotionsverfahren anmelden. Während die Promotion wörtlich eine "Beförderung" und im eigentlichen die Verleihung des Doktorgrades bezeichnet, umfasst das Promotionsverfahren zum einen das Schreiben der Dissertation oder Doktorarbeit und zum anderen die daran anschließende mündliche Prüfung.

Die Doktorarbeit ist eine selbständig erstellte wissenschaftliche Arbeit, die einen Beitrag zur Forschung im jeweiligen Fachgebiet leistet. Doktoranden erstellen sie meist über mehrere Jahre hinweg entweder in Eigenregie, an Graduiertenkollegs oder in Promotionsstudiengängen.

Meist arbeiten sie mehr oder weniger eng mit einem Doktorvater oder einer Doktormutter zusammen, der oder die die Arbeit betreut. Ihn oder sie suchen sich angehende Doktoranden in der Regel vor der Anmeldung und Zulassung zum Promotionsverfahren. Im Idealfall ist es ein Professor, dessen Forschungsgebiet dem eigenen Thema nahe ist und den man bereits aus dem Studium kennt. Aber auch unbetreute Dissertationen sind grundsätzlich möglich.

Extern oder intern promovieren

Die Zusammenarbeit kann höchst unterschiedlich aussehen: Manche Doktoranden sind ohnehin am Lehrstuhl ihres Doktorvaters oder ihrer Doktormutter beschäftigt, unterstützen diesen in seiner Arbeit, halten Seminare oder Vorträge. Andere promovieren extern, sodass es an ihnen beziehungsweise am Betreuer liegt, wie intensiv sie sich über den Fortgang der Arbeit austauschen und wie intensiv der Betreuer die Dissertation begleitet und formt.

Während der Arbeit an der Dissertation kann es, je nach Prüfungsordnung, auch außerhalb von Promotionsstudiengängen noch nötig sein, Seminare zu besuchen und Scheine zu erwerben. Auch die Teilnahme an Ober- oder Doktorandenseminaren oder die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen in Fachpublikationen wird teilweise erwartet.

Wie lange jeder Doktorand mit seiner Arbeit beschäftigt ist und wie viele Seiten die Dissertation am Ende füllt, ist von Fachbereich zu Fachbereich sehr unterschiedlich. In der Medizin entsprechen Dissertationen in Zeitaufwand und Umfang teils eher Bachelorarbeiten anderer Fächer. In den Geisteswissenschaften dagegen sind Dissertationen mit einem Seitenumfang im hohen dreistelligen Bereich keine Seltenheit mehr.

Summa cum laude für künftige Doktoren

Ist die Dissertation abgeschlossen, reicht man sie, meist zu festgesetzten Terminen und in mehrfacher Ausfertigung, beim Prüfungsamt seiner Universität ein. Dieses übergibt sie dann dem Doktorvater oder der Doktormutter als Erst- und einem weiteren Prüfer als Zweitgutachter. Damit ist die Promotion eingeleitet.

Während der Bewertung und Prüfung der Arbeit, wird ein Termin für die mündliche Prüfung angesetzt. Je nach Prüfungsordnung ist ein Rigorosum oder eine Disputation vorgesehen oder der Doktorand hat die Wahl zwischen beiden Prüfungsformen. Im Rigorosum wird das Fachwissen des Kandidaten aus seinem gesamten Studium oder vorab festgelegten Schwerpunkten geprüft. Die Disputation ist ein wissenschaftliches Streitgespräch, in dem der Promovend in der Regel seine Arbeit verteidigt, das jedoch auch über das Thema der Dissertation hinausgehen kann.

Besteht der Doktorand die mündliche Prüfung, neigt sich das Promotionsverfahren dem Ende zu: Beide Prüfungsteile werden benotet, woraus dann die Gesamtnote errechnet wird, die auch auf der Promotionsurkunde steht. Nicht nur die Notenvergabe, auch die Einteilung der einzelnen Bewertungsstufen wird von Uni zu Uni ganz unterschiedlich gehandhabt. Während an mancher Hochschule die höchste Note "summa cum laude" ("mit höchstem Lob"/mit Auszeichnung) die Ausnahme ist, ist sie an anderen nahezu Standard.

Weitere Notenstufen, die aber nicht an allen Unis Anwendung finden, sind: "magna cum laude" ("mit großem Lob"/sehr gut), "cum laude" ("mit Lob"/gut), "satis bene" ("genügend"/befriedigend) und "rite" ("ausreichend"). Arbeiten, die schlechter bewertet werden, gelten als nicht bestanden. In der Regel wird der Doktorvater oder die Doktormutter dann aber kaum die Arbeit annehmen.

Warten auf die Druckfreigabe

Selbst wenn ein Doktorand das Promotionsverfahren erfolgreich hinter sich gebracht hat, darf er den Doktortitel noch nicht führen - das ist erst erlaubt, wenn die Dissertation veröffentlicht wurde. Nach Rigorosum oder Disputation kann der Doktorand die Gutachten der Prüfer zu seiner Arbeit einsehen. Entsprechend der dort geäußerten Kritik und den Verbesserungsempfehlungen bereitet er die Dissertation für die Veröffentlichung vor. Oft muss dann die Arbeit dem Gutachter erneut vorlegt werden und die Druckfreigabe (Imprimatur) erteilt werden.

Bei der Suche nach einem Verlag kann unter Umständen der Doktorvater oder die Doktormutter helfen. Die Kosten für den Druck einer Dissertation muss der Autor in der Regel selbst tragen, da die Forschungsfrage meist zu speziell für ein allgemeines Interesse ist. Wer die Kosten von mehreren hundert bis mehreren tausend Euro bei einem Fachverlag scheut, kann an vielen Universitäten auch online publizieren, ohne eigens einen Verlag finden zu müssen.

Einige Fakultäten haben auch eigene Publikationsreihen für die Dissertationen ihrer Doktoranden etabliert und ermöglichen hier günstigere Konditionen. Auch der Selbstverlag, bei dem der Autor die gewünschte Anzahl der Exemplare seiner Arbeit im Copyshop drucken und binden lässt, ist möglich.

Ist die Dissertation veröffentlicht, gibt der Doktorand als Nachweis dafür die sogenannten Pflichtexemplare für die eigene Hochschule beim Prüfungsamt ab, bekommt die Promotionsurkunde und darf sich nun Doktor nennen. Je nach Fachgebiet darf er sich dann beispielsweise mit Dr. med. (Ärzte), Dr. iur. (Juristen), Dr.-Ing. (Ingenieure), Dr. rer. nat. (Naturwissenschaftler), Dr. rer. pol. (Sozialwissenschaftler), Dr. oec. (Wirtschaftswissenschaften) oder Dr. phil. (Geisteswissenschaftler) nennen.

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