Urteil zu Krippen-Plätzen:Die Städte sind in der Pflicht

Kindergarten

Die Kommunen müssen im Zweifel für private Kinderbetreuung zahlen.

(Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)

Jammern hilft nicht, nur Handeln: Das Bundesverwaltungsgericht verpflichtet Kommunen, die beim Ausbau der Kita-Plätze im Rückstand sind, für eine privat organisierte Kinderbetreuung zu zahlen. Der Hinweis auf leere Kassen zieht hier nicht.

Ein Kommentar von Joachim Käppner

Früher hieß es in der Erziehung: Wer nicht hören will, muss fühlen. In der Kinderpädagogik sind derlei grimmige Prinzipien glücklicherweise abgeschafft. Aber fühlen müssen jene Städte, die für Kleinkinder nicht genug Kita-Plätze eingerichtet haben, die also nicht recht hören wollen, was der Gesetzgeber ihnen aufträgt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat nun einer Frau aus Mainz recht gegeben, welche so dringend wie vergeblich einen Kita-Platz für ihr Kind suchte und der Stadt die Kosten für eine private Elterninitiative in Rechnung stellte.

Das Urteil bezieht sich auf ein Landesgesetz von Rheinland-Pfalz, worauf die Kommunalverbände verweisen, um zu begründen, warum es keine Signalwirkung für den bundesweiten Anspruch auf einen Kita-Platz habe. Aber das ist Beckmesserei.

Der Richterspruch ist logisch und klar, er zwingt all jene deutschen Gemeinden, die beim Ausbau der Kita-Plätze im Rückstand sind, zum Handeln; er bedeutet, dass Jammern nichts hilft. Die Städte sind in der gesetzlichen Pflicht, auch wenn sie ihnen im Einzelfall wirklich schwerfällt. Erfüllen sie diese nicht, droht ihnen mehr denn jene Klagewelle, die sie doch unbedingt vermeiden wollen.

Der Hinweis auf leere Kassen, der häufig ja berechtigt ist, zieht hier nicht recht. Mainz zählt nicht zu den kommunalen Armenhäusern. Und oft fehlen Kita-Plätze nämlich gerade in den begehrten Boomstädten des Landes.

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