Urteil nach Unterlassungsklage:Rechtsextremer Burschenschaftler

Norbert Weidner, Schriftleiter der "Burschenschaftlichen Blätter", muss sich den Vorwurf des Rechtsextremismus gefallen lassen. Das Landgericht Bonn wertete die Aussagen eines weiteren, liberalen Burschenschaftlers als freie Meinungsäußerung und nicht als unzulässige Schmähkritik.

Ein umstrittener Funktionär der deutschen Burschenschaften muss sich weiter Rechtsextremismus-Vorwürfe gefallen lassen. Das entschied das Landgericht Bonn.

Rechtsstreit zwischen Burschenschaftern

Der auf Unterlassung angeklagte Christian Becker, Gründer der Initiative "Burschenschafter gegen Neonazis", zeigte auch bei der Verhandlung vor dem Landgericht Bonn Flagge.

(Foto: dapd)

Ein liberaler Burschenschafter darf dem Urteil zufolge weiter behaupten, der Schriftleiter der Burschenschaftlichen Blätter, Norbert Weidner, sei "höchstwahrscheinlich einer der Köpfe der rechtsextremen Bewegung, die aus Burschenschaftern, NPD und Kameradschaften besteht", und strebe die Gründung einer "rechtsextremen Studentenpartei" an.

Weidner hatte auf Unterlassung der Äußerungen geklagt. Die Richter werteten diese aber als freie Meinungsäußerung und nicht als unzulässige Schmähkritik.

Die umstrittene Äußerung stammt vom Gründer der Initiative Burschenschafter gegen Neonazis", Christian Becker. Becker und Weidner gehören beide als "Alte Herren" der Bonner Burschenschaft Raczek zu Bonn an, die ihre Wurzeln in Schlesien hat.

Weidner hatte in einem Pamphlet den NS-Widerstandskämpfer Dietrich Bonhoeffer "Landesverräter" genannt.

Vor der Urteilsverkündung erklärte der Vorsitzende Richter, wer sich politisch so positioniere wie Weidner, der müsse auch einen entsprechenden "Gegenschlag" in Kauf nehmen.

Tiefere Einblicke in die undurchsichtige Szene und mutmaßliche rechtsextreme Aktivitäten oder Tendenzen brachte die nur halbstündige Verhandlung nicht. Der Streit zwischen rechtsextremen und liberalen Burschenschaftern hatte vor kurzem auch den Burschentag in Eisenach überschattet.

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