Urteil des Bundesverfassungsgerichts:Haftstrafen für Schulverweigerer-Eltern sind rechtens

  • Wenn Eltern ihre Kinder nicht zu Schule schicken, sondern zuhause unterrichten, können sie dafür ins Gefängnis kommen.
  • Das Bundesverfassungsgericht erklärt eine entsprechende Landesregelung aus Hessen für rechtens.
  • In vielen Bundesländern gilt das sogenannte "Homeschooling" allerdings nur als Ordnungswidrigkeit.

Höchstes deutsches Gericht billigt Gefängnis für Schulverweigerer-Eltern

Wenn Eltern ihre Kinder nicht in die Schule schicken, sondern dauerhaft zu Hause unterrichten, können sie zu Haftstrafen verurteilt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht In Karlsruhe entschieden und eine entsprechende Landesregel aus Hessen gebilligt. Danach können hartnäckige Schulverweigerer-Eltern mit Gefängnis oder hohen Geldstrafen belegt werden.

Die Allgemeinheit habe ein berechtigtes Interesse daran, religiös oder weltanschaulich motivierten Parallelgesellschaften entgegen zu wirken, argumentierte das Bundesverfassungsgericht. Eltern können demnach auch mehrfach für das sogenannte Homeschooling bestraft werden, das in Deutschland verboten, in Ländern wie den USA aber durchaus üblich ist.

Ehepaar mit neun Kindern verliert in letzter Instanz

Mit dem Urteil scheitert ein religiöses Ehepaar aus Nordhessen auch vor dem höchsten deutschen Gericht. Das Paar hat neun Kinder und unterrichtete bereits die ältesten fünf zu Hause. Obwohl die Eltern mehrfach zu Geldstrafen verurteilt worden waren, gingen auch die jüngeren drei Sprösslinge nicht zur Schule. Das jüngste Kind ist nach Angaben des Anwalts der Familie noch nicht schulpflichtig. Nachdem die Eltern in allen Instanzen gescheitert waren, zogen sie vor das Bundesverfassungsgericht.

Der hessischen Norm zufolge können hartnäckige Schulverweigerer-Eltern mit bis zu einem halben Jahr Haft oder mit einer Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen bestraft werden. Das sei mit dem Grundgesetz vereinbar, urteilten die Verfassungsrichter nun. Sie betonten den vom Grundgesetz vorgesehenen Erziehungsauftrag des Staates.

Vielerorts nur eine Ordnungswidrigkeit

Entsprechend harte Vorschriften haben dem Gericht zufolge noch Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland. In allen anderen Bundesländern wird Schulverweigerung demnach als Ordnungswidrigkeit angesehen und wesentlich milder geahndet.

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