Unis und Plagiatsvorwürfe:"Die Überprüfung anonymer Anzeigen ist abzuwägen"

Mehrere prominente Politiker wurden anonym im Netz als Plagiatoren entlarvt. Doch von namenlosen Whistleblowern hält die Deutsche Forschungsgemeinschaft, einer der wichtigsten Geldgeber der Unis, wenig.

Die "Guttenberg-Affäre" liegt mehr als zwei Jahre zurück - doch der Plagiatsskandal um die Doktorarbeit des damaligen Verteidigungsministers wirkt bis heute nach. Jetzt hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), einer der wichtigsten Geldgeber der Hochschulen, ihre Empfehlungen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis ergänzt. Dabei sorgt besonders ein Passus für Schlagzeilen.

Unter dem Punkt "Empfehlung 17: Hinweisgeber (sog. Whistleblower)" heißt es:

Die Überprüfung anonymer Anzeigen ist durch die Stelle, die den Vorwurf entgegennimmt, abzuwägen. Grundsätzlich gebietet eine zweckmäßige Untersuchung die Namensnennung des Whistleblowers.

Nach Vorstellung der DFG soll jede Uni unabhängige Ombudspersonen berufen, "an die sich ihre Mitglieder in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und in Fragen vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens wenden können." Die Hochschulen haben demnach dafür Sorge zu tragen, dass die entsprechenden Ansprechpartner in der Einrichtung bekannt sind.

Aus für externe Plagiatsjäger?

Die obige Formulierung lässt es den Unis zwar offen, ob sie auf anonyme Plagiatshinweise, beispielsweise aus dem Netz eingehen. Trotzdem fürchten Kritiker, die DFG wolle die Arbeit externer Plagiatsjäger unterbinden. Plattformen wie GuttenPlag oder VroniPlag hatten die prominenten Plagiatsfälle der jüngeren Vergangenheit aufgedeckt. Die Betreiber und Beitragenden - darunter auch Personen, die selbst in der Wissenschaft tätig sind - sind bewusst nicht identifizierbar. Auf VroniPlag heißt es zur Begründung:

Einige Wiki-Beitragende wollen sich durch die Anonymität/Pseudonymität vor persönlichen Anfeindungen schützen und eventuelle Nachteile (z. B. im Beruf) vermeiden (...).

Auch Marco Finetti, Pressesprecher der DFG, hält es auf Nachfrage für wahrscheinlich, dass ein Nachwuchswissenschaftler, der einen renommierten Kollegen des Plagiats bezichtigt, um seine akademische Karriere fürchten muss. Jedoch sei ein namentlicher Plagiatshinweis ein Zeichen für die "Redlichkeit" des Whistleblowers und habe damit einen anderen Qualitätsanspruch als ein anonymer Tipp. Finetti sieht die Hochschulen in der Verantwortung, die Identität des Whistleblowers zu schützen.

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Nicht nur die DFG versucht, den allzu öffentlichen Umgang mit Plagiatsfällen einzuschränken. Anfang Juni hatte die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) eine Empfehlung verabschiedet, die sich dafür ausspricht, Verstöße gegen die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis an den Hochschulen zu prüfen. In dem Beschluss heißt es, wende sich ein Hinweisgeber an die Öffentlichkeit, "verstößt er (...) selbst gegen die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis".

Der Juraprofessor Andreas Fischer-Lescano, Entdecker des Guttenberg-Plagiats, hatte damals kritisiert: "Man darf eine kritische Öffentlichkeit nicht ausschließen, im Gegenteil. Man muss sie miteinbeziehen, um jeden Verdacht der Vertuschung und des Korpsgeistes unter Wissenschaftlern von vorneherein auszuräumen."

Zwar haben die Deutsche Forschungsgemeinschaft und die Hochschulrektorenkonferenz lediglich Empfehlungen ausgesprochen. Doch der Leitfaden der DFG ist insofern brisant, als dass die Forschungsgemeinschaft ein Druckmittel in der Hand hat.

Weil die von Ländern und Bund zur Verfügung gestellten Gelder nicht ausreichen, sind die Hochschulen immer stärker von Drittmitteln abhängig. Jede vierte Stelle im akademischen Betrieb wird dem Statistischen Bundesamt zufolge bereits aus Drittmitteln finanziert. Die DFG selbst beklagte jüngst in einer Stellungnahme, sie werde immer stärker und ungewollt zum Grundfinanzierer der Forschung.

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