Uni Bochum prüft Dissertation von Norbert Lammert:"Ich sehe keinen Interessenkonflikt"

Norbert Lammert

Hat Norbert Lammert bei seiner Dissertation unsauber gearbeitet? Dieser Frage geht derzeit die Universität Bochum nach.

(Foto: dpa)

Kann eine Fakultät eines ihrer eigenen Mitglieder unvoreingenommen prüfen? Ja, findet Elmar Weiler, Rektor der Uni Bochum, die derzeit die Doktorarbeit von Bundestagspräsident Norbert Lammert untersucht. Allerdings hat die Hochschule Vorsichtsmaßnahmen getroffen.

Von Roland Preuß und Ronen Steinke

An der Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Uni Bochum ist Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) nicht nur ein alter Bekannter, sondern auch ein guter. Man schätzt sich. Gut drei Jahrzehnte nachdem Lammert dort bei dem Politikwissenschaftler Erwin Faul promoviert wurde, ist er 2005 als Lehrbeauftragter an die Fakultät zurückgekehrt, 2008 wurde er zum Honorarprofessor ernannt, derzeit ist er beurlaubt.

Es ist dieselbe Fakultät, die nun zu prüfen hat, was dran ist an den Vorwürfen, Norbert Lammert habe bei der Anfertigung seiner Doktorarbeit seinerzeit unsauber gearbeitet.

Kann die Fakultät eines ihrer eigenen Mitglieder unvoreingenommen prüfen?

"Mögliche Befangenheit berücksichtigt"

Ja, meint der Rektor der Universität, Elmar Weiler - allerdings mit Einschränkungen: "Eine mögliche Befangenheit bei der Prüfung der Vorwürfe haben wir von vorneherein berücksichtigt." Deshalb beginne die Prüfung nun beim Ombudsmann der Universität und nicht bei der Fakultät, der Lammert selbst angehört, sagte der Rektor der SZ. "Ich sehe keinen Interessenkonflikt."

Ombudsmann ist der Neurophysiologe Ulf Eysel. Er wird nun dem Vorwurf nachgehen, den am Montag ein anonymer Plagiatsjäger im Internet aufgebracht hatte. Lammert soll unter anderem einen Teil der als verwendet angegebenen Literatur nicht gelesen, sondern unbesehen aus Sekundärliteratur übernommen haben.

Weiler verspricht, das Prüfverfahren "so transparent wie möglich" zu gestalten und die Öffentlichkeit zu informieren. "Der Ombudsmann wird dem Rektorat einen Bericht vorlegen und vorschlagen, wie weiter verfahren werden soll." Erst danach könne der Fall an die Sozialwissenschaftliche Fakultät gehen, die eigentlich für die Prüfung der Plagiatsvorwürfe zuständig ist.

Im Fall der damaligen Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) hatte die prüfende Universität Düsseldorf bei diesem Thema viel Kritik einstecken müssen. Zum einen wegen unfreiwilliger Transparenz: Ein vertraulicher Prüfbericht gelangte an die Öffentlichkeit, der Schavan vorverurteilte. Zum anderen, weil die Hochschule nach scharfer Kritik nur spärlich Informationen zum Verfahren herausgab.

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