Studium:Wissenschaftler muss ohne Gehalt lehren - Gericht findet das in Ordnung

Günter Fröhlich im Cafe "Drei Mohren" in Regensburg, 2016

Der Philosoph Günter Fröhlich hält gut besuchte Vorlesungen und darf sich "außerplanmäßiger Professor" nennen.

(Foto: Johannes Simon)

Der Regensburger Philosoph Günter Fröhlich will seinen Fall nun vors Verwaltungsgericht bringen.

Von Rudolf Neumaier

Ein habilitierter Wissenschaftler hält regelmäßig Vorlesungen an der Uni, weil er andernfalls völlig chancenlos wäre, wenn er sich auf eine freie Professorenstelle bewirbt. Für diese Lehre bekommt er akademische Titel: Zunächst darf er sich "Privatdozent" nennen, nach einigen Semestern "außerplanmäßiger Professor". Mit Geld wird seine Leistung indes nicht honoriert. Er bekommt nicht einen Cent. Weder für die Lehrveranstaltungen selbst noch für die Vorbereitung darauf und auch nicht für die Prüfungen, die er danach abhält. Ungerecht? Zweifellos. Doch so regeln es die Gesetze und Verordnungen für die deutschen Hochschulen. Was der gesunde Menschenverstand als Ausbeutung empfinden mag, ist laut einer höchstrichterlichen Entscheidung in Bayern verfassungskonform.

Der Regensburger Philosoph Günter Fröhlich, 48, hat sich mit einer Popularklage an den Bayerischen Verfassungsgerichtshof gewandt. Und er ist gescheitert. Das Gericht brauchte nahezu drei Jahre, um die Entscheidung auszubrüten: Die sogenannte Titellehre sei "mit der Bayerischen Verfassung vereinbar". In der 30 Seiten umfassenden Begründung schreiben die Richter unter anderem, dass es "sich bei der Privatdozentur und den damit verbundenen Pflichten um keinen Beruf, also um keine Arbeit handelt, die zur Existenzsicherung ausgeübt wird, und damit auch nicht um eine wirtschaftliche Betätigung". Diese Definition von Arbeit macht juristische Laien stutzig. Wer sich in der Ausbildung von Studenten betätigt und keine Stelle als Professor oder als Assistent innehat, engagiert sich demnach ehrenamtlich - ohne Anspruch auf finanzielle Entschädigung.

In seiner Klagebegründung hatte Fröhlich dem Verfassungsgericht vorgerechnet, er müsse in eine 30-stündige Vorlesung insgesamt bis zu 300 Stunden an Vor- und Nachbereitung investieren. Das halten die Richter für einen "krassen Sonderfall". Sie kalkulieren anders. Das in der Lehre erforderliche Stundendeputat, das zum Führen des Titels Privatdozent verlangt wird, betrage lediglich ein Neuntel der Lehrveranstaltungsverpflichtungen von Universitätsprofessoren mit festen Stellen. Die zeitliche Belastung für Privatdozenten stufen die Richter als "im Regelfall gering" ein. Gleichzeitig verweisen sie darauf, dass Privatdozenten Räumlichkeiten und Forschungseinrichtungen der Hochschule "für ihre Zwecke" nutzen dürfen. Im Fall eines Philosophen wären das die Hörsäle und die Bibliothek.

Keine Karriere ohne Lehre

Günter Fröhlich hätte es kaum gewundert, wenn die Richter auch noch die Strom- und Heizkosten aufgeführt hätten, die in seinen Vorlesungen gnädigerweise die Uni übernimmt. Viele ihrer Argumente erinnern ihn an die Stellungnahme des bayerischen Wissenschaftsministeriums, das sich mit der Titellehre viel Geld spart.

Allein in Bayern lehrten laut dem Deutschen Hochschulverband im Jahr 2016 fast 1800 Privatdozenten. Würden sie nicht unterrichten, könnten sie auf keine Lehrerfahrung verweisen und würden sich sämtliche Chancen auf eine weitere Karriere verbauen. Das räumt sogar der Verfassungsgerichtshof ein, wenn er der Titellehre "möglicherweise sogar eine faktische Notwendigkeit" zuschreibt. Allein er zieht sich darauf zurück, dass die Lehre ja gesetzlich nicht vorgeschrieben sei. Gratis-Hochschullehrer wie Fröhlich können sich angesichts der krassen Divergenz zwischen Fakten- und Gesetzeslage verhöhnt fühlen.

Inzwischen hat die Uni Regensburg von Fröhlich eine Rechnung erhalten. Er will seine Vorlesungen der vergangenen drei Jahre bezahlt haben und veranschlagt pro Stunde 30 Euro. Ein äußerst moderater Stundenlohn für einen hochqualifizierten Akademiker. Fröhlich dozierte über die "Geschichte der Philosophischen Anthropologie", eine gefragte Veranstaltung, mehr als 50 Hörer ließen sich dazu von ihm prüfen. Wenn die Universität sich zu zahlen weigert, wird er vor das Verwaltungsgericht ziehen. Schließlich könne er durch die abgehaltenen Prüfungen öffentliches Interesse geltend machen.

Auf diese Möglichkeit ist in der Entscheidung der bayerischen Verfassungsrichter verwiesen. Der Deutsche Hochschulverband verfolgt die Regensburger Vorgänge laut einem Sprecher "mit großem Interesse". Wenn es zu einer gerichtlichen Klärung kommt, werde man sogar prüfen, ob und wie weit man Fröhlich Rechtsschutz gewähren kann.

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