Studium:Von elterlicher Unterstützung und Nebenjobs

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Unterstützung der Eltern

Studieren kostet viel Geld, in der Regel um die 35 000 Euro. Je nach Studienort auch deutlich mehr. Grundsätzlich sind Eltern dazu verpflichtet, für die erste Ausbildung ihrer Sprösslinge nach dem Schulabschluss aufzukommen. Eine Orientierungsphase mit Studienfachwechsel müssen sie akzeptieren, den dritten oder vierten Wechsel aber nicht mehr. Sind Mutter und Vater getrennt oder geschieden, müssen sie ebenfalls zahlen, und zwar anteilig. Darauf hat der Nachwuchs einen Anspruch. Aber: Die Eltern müssen immer nur so viel aufbringen, wie sie wirtschaftlich leisten können.

Falls nichts anderes vereinbart wird, richtet sich die Höhe nach der Düsseldorfer Tabelle, in der die Unterhaltszahlungen in Abhängigkeit vom Nettoeinkommen der Eltern gelistet sind. Der Betrag hängt bei volljährigen Kindern vom zusammengerechneten Einkommen der beiden Elternteile ab. Ein Beispiel: Die Mutter verdient 2000 Euro, der Vater 4000. Die Mutter muss dann ein Drittel des Unterhalts zahlen, der Vater zwei Drittel. Das Kindergeld steht dem Kind zu. Das hat allerdings auch Pflichten. Es muss seine Ausbildung zielstrebig durchziehen. Eltern brauchen Trödler nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag unterstützen. Gleiches gilt für mehrere Berufswünsche hintereinander.

Andere Finanzquellen

Können Eltern die Kinder finanziell nicht unterstützen, springt der Staat ein. Vor einem Jahr wurden die Bafög-Regelsätze sowie die Einkommensgrenze, ab der Eltern zu Zahlungen verpflichtet sind, um je sieben Prozent angehoben. Damit rutschen neuerdings viel mehr Studenten in die Förderung.

Auch Stipendien können weiterhelfen. Förderprogramme gibt es nicht nur für Hochbegabte. Viele honorieren ehrenamtliches Engagement oder unterstützen bestimmte Zielgruppen. Informationen gibt es auf www.stipendienlotse.de, einem Portal des Bildungsministeriums. Finanzielle Hilfe für ein Auslandssemester erhalten Studenten auch über das Erasmus-Programm der EU. Wird das Geld einmal knapp, kann ein Studienkredit zur Option werden. Die staatliche Förderbank KfW bietet hier nach Ansicht von Verbraucherschützern die besten Konditionen.

Nebenbei arbeiten

Brutto für netto, also ohne Abzüge, bekommen Studenten ihr Geld immer dann, wenn sie etwa im Ferienjob "auf Lohnsteuerkarte" arbeiten, wie es oft noch heißt. Lohnsteuer fällt dann erst bei einem Lohn von mehr als 994 Euro brutto im Monat an. Auch in einem Minijob bis 450 Euro monatlich oder einem freiwilligen Praktikum kann es den Lohn ohne Abstriche geben, wenn der Chef die Abgaben abführt und der Minijobber sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt. Aber: Mit dem Verzicht schlagen Studenten mögliche Rentenvorteile in den Wind.

Schlauer wäre es, in die Rentenkasse einzuzahlen, um Pflichtbeitragszeiten zu sammeln. Dieser Vorteil schlägt die monatliche Lohn-Einbuße bei weitem. Ein Jahr Minijob bringt ein normales Versicherungsjahr ein. Das kann viel wert sein, um später einmal abschlagsfrei in Rente gehen zu können. Denn: Wer heute studiert, schafft es gar nicht, die nötigen 45 Jahre zu erreichen, um sich ohne Rentenkürzung bereits mit 65 Jahren aus dem Arbeitsleben zu verabschieden anstatt mit 67. Der Eigenanteil kann zudem helfen, überhaupt einmal eine gesetzliche Rente zu bekommen.

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