Studium:Diese Finanztipps sollten Studierende beachten

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Students sit on grass at the campus of the Free University of Berlin 'Freie Universitaet Berlin' in Berlin

Unbeschwert studieren: Voraussetzung ist aber, dass sich die Studenten rechtzeitig um Zimmer, Krankenkasse und Finanzen kümmern.

(Foto: Hannibal Hanschke/Reuters)

Bald beginnt das Wintersemester, Studierende sollten sich aber bereits jetzt um ihre Finanzen kümmern. Die wichtigsten Tipps von Krankenversicherung bis Nebenjob.

Von Berrit Gräber

Für Studenten heißt es bald wieder büffeln. An den Fachhochschulen läuft der Betrieb im September an. Die Universitäten starten Anfang Oktober mit den Vorlesungen und Seminaren. Vor allem für Erstsemester beginnt eine aufregende Zeit. Viele wechseln den Wohnort, verlassen das Elternhaus, müssen nun die volle Verantwortung für die eigenen Ausgaben übernehmen. Spätestens jetzt gilt es abzuklären: Wie läuft's mit der Krankenversicherung, wer haftet in der WG für die Miete, müssen mich die Eltern unterstützen, auch wenn der dritte Studienplatzwechsel ansteht? Und wo bekomme ich Geld her, wenn nicht von den Eltern? Ein Überblick über die wichtigsten Fragen.

Krankenversicherung

Sie ist ein Muss. Wer als Schüler schon über die Eltern beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert war, kann das auch im Studium bis zum 25. Lebensjahr bleiben. Ist der Student älter oder verdient er beim Jobben mehr als 450 Euro im Monat, muss er sich selbst versichern.

Die mehr als 100 Krankenkassen haben nahezu gleiche Leistungen, unterscheiden sich aber in vielen Extras wie kostenfreie Schutzimpfungen, alternative Medikamente, Geld für Zähne, Brille, Osteopathie. Wichtig ist: Wer die private Krankenversicherung (PKV) vorzieht, muss das gesamte Studium lang privat versichert bleiben. Der Einstieg sollte gut überlegt sein, warnt der Bund der Versicherten (BdV). Ist ein Elternteil Beamter, müssen Studenten in der PKV meist weniger zahlen als in der gesetzlichen. Wer sich im dualen Studiengang befindet, muss immer gesetzlich krankenversichert sein.

Wer haftet in der WG?

Viele Studenten entscheiden sich für eine Wohngemeinschaft (WG), oft aus Kostengründen. Was meist unterschätzt wird: Vom Mietvertrag hängt sehr viel ab. Unterschreibt nur ein WG-Bewohner, ist er allein Mieter - und haftet auch allein für die Überweisung. Die anderen sind nur Untermieter. Kann einer nicht zahlen, müsste er für dessen Anteil aufkommen und ihn sich dann zurückholen. Der Hauptmieter kann allein das Mietverhältnis kündigen. Die anderen müssten dann ebenfalls ausziehen. Haben alle unterzeichnet, können alle nur gemeinsam kündigen. Jeder Bewohner haftet dann auch gesamtschuldnerisch für die Miete. Zahlen beispielsweise zwei von drei Mietern ihren Anteil nicht, kann der Vermieter das dritte WG-Mitglied in die Pflicht nehmen und von ihm die volle Miete verlangen.

Tipp: Haben mehrere unterschrieben, sollte im Vertrag stehen, dass an eine WG vermietet wird. Zieht jemand aus, können die übrigen WG-Mitglieder dann vom Vermieter verlangen, dass sie Nachfolger aufnehmen können, wie das Bundesverfassungsgericht entschied (Aktenzeichen: 1 BvR 1750/92).

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