Steuer-Tipps:Was Abiturienten beim Jobben beachten müssen

Von der Schulbank in die Spülküche: Viele Abiturienten nutzen die Zeit zwischen Schulabschluss und weiterer Ausbildung, um Geld zu verdienen. Welche Regeln beim Jobben gelten - und warum die Mühe einer Steuererklärung lohnen kann.

Von Silke Bigalke

Die Schule ist vorbei. Bis das Studium oder die Ausbildung beginnen, dauert es oft noch einige Monate. Viele Abiturienten nutzen diese Zeit, um zu jobben. Dabei müssen sie vieles beachten, oft Steuern und Sozialabgaben zahlen und womöglich auf Kindergeld verzichten. Die wichtigsten Regeln:

Der einfachste Fall ist der Minijob. Hier gilt: Wer nicht mehr als 450 Euro im Monat verdient, zahlt weder Steuern noch Sozialabgaben. Abiturienten können über die Eltern versichert bleiben. Das gilt auch bei Aushilfsjobs, die auf höchstens zwei Monate oder 50 Tage im Jahr begrenzt sind.

Wer mehr und länger arbeiten möchte, muss nicht nur die üblichen Sozialabgaben, also Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, selbst tragen. Der Chef zieht ihm auch automatisch Steuern vom Lohn ab. Spätestens dann wird es für viele Abiturienten Zeit, ihre erste Steuererklärung abzugeben.

Der Papierkram lohnt sich

Wer im Jahr nicht mehr als etwa 10.000 Euro verdient hat, bekommt die Steuern dann komplett zurück. 8130 Euro im Jahr werden als Grundfreibetrag nicht besteuert. Zusätzlich darf man die Beiträge für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung vom Lohn abziehen. Das gilt auch für Werbungskosten, also etwa Ausgaben für notwendige Bücher und Büromaterial, und die Fahrt zur Arbeitsstelle. Für sie zieht das Finanzamt automatisch 1000 Euro ab, auch ohne Belege.

Für Abiturienten lohnt sich der Papierkram: "Wer nur Lohneinkünfte hat, ist nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Aber er kann sich damit einiges Geld zurückholen", sagt Bernhard Lauscher von der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH).

Schwieriger wird es für Abiturienten, die nach dem Kurzzeitjob eine Ausbildung beginnen. Denn ihr Jahreseinkommen setzt sich aus dem Lohn des Aushilfsjobs und dem Ausbildungsgehalt zusammen. Damit überschreiten sie womöglich den Freibetrag. Trotzdem haben sie bei der Steuererklärung oft einen kleinen Vorteil gegenüber Studenten: Sie dürfen viele Ausgaben für die Lehre als Werbungskosten absetzen, beispielsweise Fahrten zum Ausbildungsbetrieb und zur Berufsschule.

Der Student dagegen kann die Kosten für Bücher, Fahrten zur Uni und die Studentenbude nicht steuerlich geltend machen, solange das Studium seine erste Ausbildung ist. Hat er jedoch vor der Uni bereits eine Ausbildung abgeschlossen, gilt das Gegenteil. Dann kann er Ausgaben für die zweite Ausbildung an der Uni absetzen, samt Zinsen für den Studienkredit und das WG-Zimmer in Uninähe, wenn er sonst überwiegend noch bei den Eltern wohnt.

Das Finanzamt schreibt ihm diese Kosten sogar für spätere Jahre auf dem Steuerbescheid gut, wenn er noch nicht genug verdient, um sie sofort zu verrechnen. "Das können bis zu 5000 Euro pro Studienjahr sein", sagt Lauscher. "Daher kann es sich durchaus lohnen, über eine erste kurze Ausbildung zwischen Abitur und Studium nachzudenken." Für eine Ausbildung zum Rettungssanitäter braucht man zum Beispiel nicht mal ein Jahr.

Vorsicht beim Kindergeld

Ausbildungsslokal "Roecklplatz" in München, 2011

Nebenjob Spülhilfe: Viele Abiturienten nutzen die Zeit bis zum Studien- oder Ausbildungsbeginn, um Geld zu verdienen.

(Foto: Catherina Hess)

Wer noch keine Idee hat, wie es nach dem Abi weitergehen soll, muss aufpassen, dass ihn ein Aushilfsjob nicht das Kindergeld kostet. Das beziehen die Eltern nur, wenn der Sprössling noch in der Ausbildung steckt, ob Schule, Lehre oder Uni. Oder wenn das Kind einen Ausbildungsplatz in der Tasche hat. In dem Fall fließt das Kindergeld auch dann weiter, wenn der Abiturient in der Überbrückungszeit jobbt. Wer noch keinen Uni- oder Ausbildungsplatz hat, müsste sich beim Arbeitsamt melden oder anderweitig nachweisen, dass er sich um einen Ausbildungsplatz bemüht.

Wer nach dem Abi ins Ausland geht, auf Weltreise oder als Au-Pair, bekommt kein Kindergeld - es sei denn, er weist nach, dass er sich auch im Ausland weitergebildet hat. Dafür reicht ein Praktikum, das er für eine spätere Lehre braucht, oder ein Sprachkurs neben dem Au-Pair-Job. "Wenn der Sprachkurs mindestens zehn Wochenstunden umfasst, gibt es auch weiter Kindergeld", sagt Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Neuen Verbands der Lohnsteuerhilfevereine.

Unproblematisch ist ein freiwilliges Soziales Jahr. Dabei verdienen Abiturienten nur ein Taschengeld, zahlen keine Steuern und bekommen weiter Kindergeld.

Weitere Tipps für die Zeit nach der Schule lesen Sie in der heutigen Ausgabe der Süddeutschen Zeitung.

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