Sportunterricht:Jungen hier, Mädchen dort

Gebundene Ganztagesschule, 2007

Sollen Mädchen und Jungen gemeinsam im Fach Sport unterrichtet werden? Die Experten-Meinungen darüber gehen auseinander.

(Foto: lok)

Ihre Töchter durften nicht am Sportunterricht der Jungen teilnehmen. Für Eltern aus Berlin ein Fall von Diskriminierung - sie zogen vor Gericht. Warum sie dort verloren.

Von Marlene Weiß

Bei der Koedukation, also dem gemeinsamen Unterricht für Jungen und Mädchen, verstehen Gegner und Befürworter wenig Spaß. "Totalausfall" war noch eine der netteren Reaktionen auf den Vorschlag des SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück im April, aus Rücksicht auf muslimische Eltern getrennten Sportunterricht für Jungen und Mädchen anzubieten. Es gab allerlei Wahlkampfgetöse, ungetrübt von Fakten.

Dass Jungen und Mädchen spätestens von der siebten Klasse an im Sport getrennt unterrichtet werden, ist allerdings längst weit verbreitet. So sehr, dass das Gegenteil gerichtlich schwer durchzusetzen ist: Das Berliner Verwaltungsgericht hat jetzt im Eilverfahren einen Antrag auf gemeinsamen Sportunterricht abgelehnt.

Eltern hatten dagegen protestiert, dass ihre acht und zwölf Jahre alten Töchter, die eine Schule im Stadtteil Zehlendorf besuchen, vom Sportunterricht der Jungen ausgeschlossen sind: Sie sahen eine Diskriminierung. Dem jüngeren Mädchen hätte eine Lehrerin gesagt, dass Jungen besser werfen könnten als Mädchen und daher getrennt üben sollten, sagte die Mutter dem Berliner Tagesspiegel. Die ältere Tochter durfte eine Zeit lang mit der Jungen-Gruppe Sport machen, aber in der sechsten Klasse habe die Schulverwaltung das gestoppt.

Schulen sollen das Schamgefühl der Kinder beachten

Das Gericht begründete seine Entscheidung mit dem pädagogischen "Beurteilungsspielraum" der Schule. Tatsächlich ist getrennter Sportunterricht in Berlin sogar üblich, wie auch in Bayern und Baden-Württemberg. In einem Rundschreiben des Berliner Senats von 1993 heißt es dazu: "Dementsprechend ist der Sportunterricht in der Regel ab Klassenstufe fünf, jedenfalls ab Klassenstufe sieben für Jungen und Mädchen getrennt zu erteilen." Wenn ausnahmsweise doch gemeinsam unterrichtet werde, habe die Schule das natürliche Schamgefühl der Kinder zu beachten und etwa Rücksicht zu nehmen auf die religiösen Überzeugungen der Eltern.

Aber damit ist noch lange nicht das letzte Wort gesprochen. Noch in diesem Jahr steht eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts darüber an, wann eine muslimische Schülerin Anspruch auf Befreiung vom gemischten Schwimmunterricht hat - im Jahr 1993 hatte das Gericht dies bejaht. Und erst im Januar erlaubte das Gericht Privatschulen nur für Jungen oder Mädchen; Brandenburgs Bildungsministerium hatte zuvor einer Jungen-Schule die Genehmigung verweigert.

Die Sportpädagogin Claudia Kugelmann, emeritierte Professorin der Technischen Universität München, plädiert für gemeinsame Sportstunden - allerdings nicht pauschal: "Jungen und Mädchen müssen lernen, miteinander zurechtzukommen, das gilt auch im Sportunterricht." Sicher gebe es Themen oder Situationen, wo es sinnvoll sein könne, die Geschlechter zu trennen - etwa seien in der Pubertät viele Jugendliche in ihrer Körperwahrnehmung komplexbelastet. "Aber wenn der Sportunterricht auch eine pädagogische Veranstaltung ist, sollte er grundsätzlich koedukativ sein."

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