Schulen - Wiesbaden:Streit um Vergabe von Videosystem: Land unterliegt

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Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Im Streit über die Auftragsvergabe für ein landesweites Videokonferenzsystems an Hessens Schulen hat das Land eine juristische Niederlage einstecken müssen. Die Beschaffung eines datenschutzkonformen Videokonferenzsystems könne nicht auf Basis der bestehenden Vergabeunterlagen erfolgen, teilte der Vergabesenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Donnerstag mit (Az. 11 Verg 6/21).

Der Beschluss sei nicht anfechtbar. Das Land müsse seine Ausschreibungsunterlagen überarbeiten, das Verfahren sei deshalb auf den Stand der Ausschreibung zurückgesetzt worden. Der Senat bestätigte eine Entscheidung der Vergabekammer, die eine Wiederholung des Vergabeverfahrens angeordnet hatte. Ein unterlegener Anbieter hatte einen Nachprüfungsantrag gestellt.

Laut Gericht soll das Videokonferenzsystem datenschutzkonform zuverlässig Distanzunterricht ermöglichen, wenn Präsenzunterricht nicht stattfinden kann. Die Kapazität sollte die gleichzeitige Teilnahme von 200.000, in Spitzenzeiten 450.000 Schülern ermöglichen.

Das hessische Kultusministerium kündigte an, die Vorgaben aus dem Urteil bei der Neuausschreibung umzusetzen. Das Verfahren werde Anfang Januar 2022 sehr zügig neu aufgenommen, erklärte ein Sprecher. "Wir streben an, dass die Schulen spätestens zu Beginn des nächsten Schuljahres das landesweite Videokonferenzsystem verwenden können." Den Schulen entstehe durch die Gerichtsentscheidung kein Nachteil, da sie weiterhin auf bestehende oder bereits verwendete Videokonferenzsysteme zurückgreifen könnten.

© dpa-infocom, dpa:211223-99-490616/3

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