Schulen - Osnabrück:Gericht weist Klage von Grundschulrektorin ab

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Justitia-Statue. Foto: Arne Dedert/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Osnabrück (dpa/lni) - Die Klage einer in Teilzeit arbeitenden Grundschulrektorin auf geringere Arbeitsbelastung und Freizeitausgleich ist vom Verwaltungsgericht Osnabrück abgewiesen worden. Das Gericht habe die Klage als unzulässig erachtet, sagte eine Gerichtssprecherin am Dienstag. Die Klägerin wollte erreichen, dass sie ihr Arbeitspensum während ihrer Wochenarbeitszeit schaffen konnte - nach Ansicht der Richter sei es aber nicht Aufgabe der Gerichte, bestimmte Arbeiten individuell zuzuschneiden, erklärte die Sprecherin. Die Klägerin habe auch keinen Anspruch auf einen konkreten Ämterzuschnitt, das sei allein Aufgabe des Dienstherren, befanden die Richter in der noch nicht rechtskräftigen Entscheidung.

Die Leiterin einer Grundschule aus der Grafschaft Bentheim hat eine Teilzeitstelle mit einem Umfang von 86 Prozent. Sie war nicht damit einverstanden, dass sie wegen des stetig zunehmenden Arbeitspensums immer mehr arbeiten musste. Schon 2014 hatte sie sich mit einer Überlastungsanzeige an das Kultusministerium gewandt. Daraufhin gab es zwar ein Gespräch, aber keine Verbesserung der Situation.

2017 wandte sich die Rektorin mit einem Entlastungsantrag an die Landesschulbehörde. Erst im Zuge der Klage antwortete die Behörde, dass das Ministerium Maßnahmen zur Arbeitsentlastung ergriffen habe. Eine Mehrbelastung sei auf die individuelle Arbeitsweise der Rektorin zurückzuführen.

Auch den von der Klägerin geforderten Freizeitausgleich - in der Summe ein ganzes Jahr - lehnte das Gericht ab. Dafür gebe es keine rechtliche Grundlage, weder nach nationalem noch nach EU-Recht.

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