Schulen - Münster:Gericht: Es bleibt beim Distanzunterricht in NRW

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Stühle stehen in einem leeren Klassenzimmer auf den Tischen. Foto: Jonas Güttler/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Münster (dpa/lnw) - Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen bleibt es vorerst in der Corona-Pandemie beim Distanzunterricht an den Schulen. Das OVG wies am Freitag den Antrag einer Grundschülerin aus Köln ab, wie das Gericht mitteilte. Die Zweitklässlerin hatte sich per Eilverfahren gegen die Coronabetreuungsverordnung des Landes gewandt. Sie sah ihr Recht auf Bildung und schulische Förderung verletzt. Der Distanzunterricht stelle für Grundschüler keine geeignete Unterrichtsform dar. Der Beschluss ist nicht anfechtbar (Az.: 13 B 47/21.NE).

Dem schloss sich das OVG nicht an. Schulschließungen seien in der derzeitigen Lage in der Corona-Krise wohl verhältnismäßig. Der Gesetzgeber dürfte angesichts der hohen Zahlen bei den Neuinfektionen dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung Vorrang einräumen. Die Folgen für Schüler und Eltern seien zwar gravierend, argumentierte der 13. Senat des OVG, würden aber zumindest zum Teil durch digitale oder analoge Lernangebote abgefedert.

In der Begründung betonen die OVG-Richter, dass das Land im November zuerst anderen Maßnahmen den Vorzug gegeben habe, um zu versuchen, den normalen Schulbetrieb aufrecht zu erhalten. Erst als die Verbreitung des Virus dadurch nicht eingedämmt werden konnte, sei es zur zeitweisen Umstellung auf den Distanzunterricht gekommen.

Das OVG wollte noch am Freitag über drei weitere anhängige Anträge zum Thema Präsenzunterricht entscheiden.

© dpa-infocom, dpa:210122-99-133100/2

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