Schule:Lehrer würde gerne länger arbeiten - darf aber nicht

Lehrermangel

An vielen deutschen Schulen herrscht Lehrermangel.

(Foto: dpa)
  • Ein Bremer Lehrer hätte gerne über die Regelaltersgrenze hinaus gearbeitet, die Hansestadt hat das aber abgelehnt.
  • Der Mann klagte. Nun hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass es sich bei der Entscheidung nicht um Altersdiskriminierung handelte.
  • An deutschen Schulen fehlen aktuell Tausende Lehrer.

Von Matthias Kohlmaier

In Deutschland fehlen Lehrkräfte - nicht ein paar, sondern Tausende. Um dem Problem zu begegnen, haben sich die Länder eine Menge einfallen lassen: Pensionisten werden an die Schulen zurückgebeten, ältere Lehrkräfte dürfen nicht mehr früher in Pension gehen oder weniger unterrichten, Studierende ohne zweites Staatsexamen sowie Quereinsteiger helfen aus, damit der Unterricht vor allem an manchen Grundschulen überhaupt stattfinden kann.

Theoretisch sollte jeder Lehrer, der zwar das Rentenalter erreicht hat, aber trotzdem gerne weiterarbeiten möchte, der Traum eines jeden Bildungspolitikers sein. Die Realität hält jedoch Überraschungen bereit, wie der Fall von Hubertus John zeigt. Der Bremer Lehrer hätte Anfang 2015 in Rente gehen dürfen, wollte aber weiter unterrichten. Also stellte er einen Antrag und durfte das Schuljahr zu Ende bringen. Eine weitere Bitte Johns um Weiterbeschäftigung über den 31. Juli 2015 hinaus lehnte die zuständige Behörde ab - aus personalwirtschaftlichen Gründen.

Für den mittlerweile 67-Jährigen bis heute unverständlich. "Ich fühlte mich ungerecht behandelt, dagegen habe ich mich gewehrt", sagte er dem Weser-Kurier. Die Behörden jedoch legten immer wieder neue Gründe vor, aus denen eine Weiterbeschäftigung nicht möglich gewesen sei. Erst hieß es, es habe nach Ende des Schuljahres 2014/15 keinen Personbalbedarf mehr gegeben. Später wurde beanstandet, dass John kein Schriftstück habe, das ihn als Sonderpädagogen ausweise - dabei hatte der ausgebildete Gymnasiallehrer vor seiner Zwangspensionierung 14 Jahre lang an einem Förderzentrum Kinder mit neurologischen Problemen und körperlichen Einschränkungen betreut.

Da er schlussendlich, trotz seiner Bereitschaft, auch an keiner anderen Schule weiterarbeiten durfte, ging John vor Gericht. Zwei Instanzen lehnten seine Klage auf Weiterbeschäftigung über die Regelaltersgrenze hinaus ab. Das Bremer Landesarbeitsgericht hat den Fall zur weiteren Klärung dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Dessen Urteil ist für Hubertus John nun eine Enttäuschung. Laut EuGH ist die "Befristung der Verlängerung eines Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus [..] zulässig". Heißt: Die Hansestadt Bremen als Arbeitgeber durfte John in Rente schicken, auch wenn der das gar nicht wollte.

Bremen bittet 550 Pensionäre um Rückkehr in den Dienst

Das hat auch damit zu tun, dass John angestellter Lehrer war und nicht Beamter. Bei letzteren darf "nur in eng begrenzten Ausnahmefällen ein Verlängerungsgesuch abgelehnt werden", sagte eine Referentin der Bremer Bildungssenatorin Claudia Bogedan dem Weser-Kurier. Bei Tarifbeschäftigen sei eine Beschäftigung über die Regelaltersgrenze hinaus möglich, könne beantragt werden und werde im Einzelfall geprüft.

Da der Fall Hubertus John ein Einzelfall sei, gibt die oberste Bremer Bildungsbehörde keine Auskunft. Auf SZ-Anfrage heißt es aber, man sei an der Arbeit der Pensionäre sehr interessiert und habe gerade erst 550 von ihnen angeschrieben, "ob sie wieder als Lehrkraft in Schulen zum Einsatz kommen wollen". Bedarf ist also da, für den Lehrer John aber offenbar kein Platz mehr im Bremer Bildungssystem.

Auf der Webseite der Senatorin für Kinder und Bildung prangt übrigens gleich rechts oben unter der Überschrift "Jetzt in Bremen bewerben" eine große rote Schaltfläche. Darauf steht in Versalien und mit Ausrufezeichen: "LEHRKRÄFTE GESUCHT!"

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