Schule:Kinder haben keinen Anspruch auf veganes Schulessen

  • Berliner Schüler haben keinen Anspruch auf ein veganes Schulessen, urteilt das zuständige Verwaltungsgericht.
  • Ein Vater hatte einen Nachteil für seine Tochter gesehen, da die Schulspeisung auf andere, religiös oder gesundheitlich begründete Essgewohnheiten Rücksicht nehme.

Veganismus ist ernährungstechnisch nach wie vor im Trend. Wenngleich es viele Zweifler gibt, die sie als Fallobsternährung geißeln, die niemals vollwertig sein könne. Ob die Richter am Berliner Verwaltungsgericht gelegentlich auf tierische Produkte verzichten, ist nicht bekannt. Wohl aber, dass die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) vegane Ernährung für Kinder und Jugendliche nicht empfiehlt. Daran hat sich die Justiz nun orientiert und die Klage eines Vaters abgewiesen.

Berliner Schüler haben keinen Anspruch auf veganes Mittagessen, urteilte das Gericht. Es bestehe keine rechtliche Verpflichtung, die gesamte Vielfalt verschiedener Ernährungsüberzeugungen von Eltern und Kindern wie etwa "Steinzeiternährung, Low Carb, Low Fat, Rohkost, Trennkost, Fruitarismus und Veganismus" zu berücksichtigen, heißt es in dem Beschluss.

Geklagt hatte der Vater einer Tochter, die eine Ganztagsgrundschule in Berlin-Köpenick besucht und sich aus ethischen Gründen vegan ernährt. Das Bezirksamt hatte es abgelehnt, ein entsprechendes Mittagessen zur Verfügung zu stellen, solange kein ärztliches Attest über die Notwendigkeit einer veganen Ernährung vorliegt.

Darin sah der Kläger einen Verstoß gegen die Gewissensfreiheit und den Gleichbehandlungsgrundsatz, weil die von den Eltern mitfinanzierte Schulspeisung auf andere, religiös oder gesundheitlich begründete Essgewohnheiten Rücksicht nehme. Zudem schließe die bisherige Praxis seine Tochter aus der Gemeinschaft aus.

Gericht widerspricht den Argumenten des Vaters

Dazu muss man sagen, dass es bei der Klage gar nicht per se um das Schulessen ging, sondern darum, ob besagter Vater Prozesskostenhilfe für sein Ansinnen erwarten dürfte. Das Gericht lehnte dies ab mit der Begründung, eine Klage habe "keine hinreichende Aussicht auf Erfolg". In der Begründung hieß es, die Schule orientiere sich bei der Bereitstellung des Schulmittagessens an den Qualitätsstandards der DGE. Zudem stoße die tägliche Zubereitung von wenigen veganen Speisen in Großküchen auf erhebliche Schwierigkeiten.

Und von Ausgrenzung könne auch keine Rede sein, schließlich habe die Schülerin andere Möglichkeiten, um sich gemäß ihren Überzeugungen zu ernähren. Sie könne am Mittagessen teilnehmen, indem sie etwa eigenes Essen mitbringe und vor Ort aufwärme oder - wie bereits in der Vergangenheit geschehen - sich selbst veganes Essen in die Schule liefern lasse. Hierdurch werde sie auch nicht ausgegrenzt, weil aufgrund der Vielfalt des täglichen Bedarfsangebotes nicht jedes Kind das Gleiche esse.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: