Die Leserfrage
Wir haben an einem Gymnasium in NRW, das meine Kinder besuchen, eine sehr unangenehme Situation: Es gibt eine Lehrerin, die ihrem Lehrauftrag kaum nachkommt. Sie sagt während des Unterrichts, sie müsse etwas kopieren, alle wissen jedoch, dass sie rauchen geht. Sie kommt sehr oft zu spät und lässt die Schüler auch manchmal früher aus dem Unterricht. Selbiger wird oft "verquatscht", es findet immer wieder gar kein Fachunterricht statt. Zum Schuljahresabschluss wird dann eine sehr einfache Klassenarbeit geschrieben, damit die Noten stimmen und sich niemand beschwert. Bekommen die Kinder im Folgejahr eine andere Lehrkraft, haben sie große Probleme, da ihnen der Stoff fehlt.
Das Ganze gipfelt nun darin, dass die Lehrerin sich während des Unterrichts über Eltern lustig machte, die in einer Schulpflegschaftssitzung über einen massiven Stundenausfall (etwa 20 bis 25 Prozent) geklagt hatten. Da mit der Lehrkraft selbst keine Kommunikation möglich ist, frage ich mich: Welche Vorgehensweise ist hier angebracht und hoffentlich erfolgversprechend, ohne die Schüler zu benachteiligen?
Die Antwort
Eine Lehrerin macht schlechten oder keinen Unterricht - Sie scheuen jedoch eine Beschwerde aus Angst, besagte Lehrkraft könnte sich an Ihren Kindern rächen. Vermutlich geht es schon seit Jahren vielen anderen Eltern so wie nun Ihnen. Denn gewiss macht die Lehrerin ihren Job nicht erst seit diesem Schuljahr schlecht. Solange sich aber niemand mit Nachdruck bei der Schulleitung und im Notfall auch höheren Instanzen beschwert, wird sich nichts verändern.
Ein ehemaliger und inzwischen pensionierter Rektor eines Gymasiums in Nordrhein-Westfalen fasst das Problem so zusammen: "Eltern verfolgen solche Dinge oft nicht sehr nachdrücklich. Ihr Einsatz richtet sich nicht auf grundsätzliche Veränderungen, sondern macht beim eigenen Kind halt."
Wie sollten Sie nun also erfolgversprechender vorgehen? Tragen Sie erst einmal sämtliche Kritikpunkte an der Lehrkraft zusammen, alles sollte mit Datum, Schulstunde und genauer Art der vermuteten Pflichtverletzung belegt sein. Da Sie offenbar bereits erfolglos versucht haben, mit der Lehrerin selbst zu sprechen, wenden Sie sich nun an die Schulleitung. Der Rektor hat die Möglichkeit, die Lehrerin entweder direkt auf die Sache anzusprechen oder ihren Unterricht zu besuchen und sich selbst ein Bild zu machen.
Sehr wahrscheinlich wird die Lehrerin aber die Vorwürfe entweder abstreiten oder sich in einer Stunde mit Besuch der Schulleitung nichts zuschulden kommen lassen. Ist der Rektor dennoch überzeugt, dass die Anschuldigungen berechtigt sind, müsste auch er sich an eine höhere Instanz wenden. Der Rektor ist nämlich nur der Vorgesetzte, nicht aber der Dienstvorgesetzte der Lehrerin. Wendet er sich nun mit dem Thema an die zuständigen Dezernenten bei der Bezirksregierung, entsteht eine paradoxe Situation: Die Herrschaften bei der Bezirksregierung sind nicht nur Dienstvorgesetzte der Lehrerin, sondern auch des Rektors. Zeigt er also ein Fehlverhalten einer seiner Lehrkräfte an, wird er mit Sicherheit auch Fragen zu seinem eigenen Führungsverhalten beantworten müssen.