Elternfrage:Was tun, wenn die Lehrerin während des Unterrichts rauchen geht?

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Die Lehrerin sagt während des Unterrichts, sie müsse etwas kopieren, alle wissen jedoch, dass sie rauchen geht. (Foto: Illustration: Jessy Asmus/SZ.de)

Erster Ansprechpartner für Eltern ist der Rektor - doch der könnte sich selbst unangenehme Fragen gefallen lassen müssen.

Von Matthias Kohlmaier

Die Leserfrage

Wir haben an einem Gymnasium in NRW, das meine Kinder besuchen, eine sehr unangenehme Situation: Es gibt eine Lehrerin, die ihrem Lehrauftrag kaum nachkommt. Sie sagt während des Unterrichts, sie müsse etwas kopieren, alle wissen jedoch, dass sie rauchen geht. Sie kommt sehr oft zu spät und lässt die Schüler auch manchmal früher aus dem Unterricht. Selbiger wird oft "verquatscht", es findet immer wieder gar kein Fachunterricht statt. Zum Schuljahresabschluss wird dann eine sehr einfache Klassenarbeit geschrieben, damit die Noten stimmen und sich niemand beschwert. Bekommen die Kinder im Folgejahr eine andere Lehrkraft, haben sie große Probleme, da ihnen der Stoff fehlt.

Das Ganze gipfelt nun darin, dass die Lehrerin sich während des Unterrichts über Eltern lustig machte, die in einer Schulpflegschaftssitzung über einen massiven Stundenausfall (etwa 20 bis 25 Prozent) geklagt hatten. Da mit der Lehrkraft selbst keine Kommunikation möglich ist, frage ich mich: Welche Vorgehensweise ist hier angebracht und hoffentlich erfolgversprechend, ohne die Schüler zu benachteiligen?

Die Antwort

Eine Lehrerin macht schlechten oder keinen Unterricht - Sie scheuen jedoch eine Beschwerde aus Angst, besagte Lehrkraft könnte sich an Ihren Kindern rächen. Vermutlich geht es schon seit Jahren vielen anderen Eltern so wie nun Ihnen. Denn gewiss macht die Lehrerin ihren Job nicht erst seit diesem Schuljahr schlecht. Solange sich aber niemand mit Nachdruck bei der Schulleitung und im Notfall auch höheren Instanzen beschwert, wird sich nichts verändern.

Ein ehemaliger und inzwischen pensionierter Rektor eines Gymasiums in Nordrhein-Westfalen fasst das Problem so zusammen: "Eltern verfolgen solche Dinge oft nicht sehr nachdrücklich. Ihr Einsatz richtet sich nicht auf grundsätzliche Veränderungen, sondern macht beim eigenen Kind halt."

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Wie sollten Sie nun also erfolgversprechender vorgehen? Tragen Sie erst einmal sämtliche Kritikpunkte an der Lehrkraft zusammen, alles sollte mit Datum, Schulstunde und genauer Art der vermuteten Pflichtverletzung belegt sein. Da Sie offenbar bereits erfolglos versucht haben, mit der Lehrerin selbst zu sprechen, wenden Sie sich nun an die Schulleitung. Der Rektor hat die Möglichkeit, die Lehrerin entweder direkt auf die Sache anzusprechen oder ihren Unterricht zu besuchen und sich selbst ein Bild zu machen.

Sehr wahrscheinlich wird die Lehrerin aber die Vorwürfe entweder abstreiten oder sich in einer Stunde mit Besuch der Schulleitung nichts zuschulden kommen lassen. Ist der Rektor dennoch überzeugt, dass die Anschuldigungen berechtigt sind, müsste auch er sich an eine höhere Instanz wenden. Der Rektor ist nämlich nur der Vorgesetzte, nicht aber der Dienstvorgesetzte der Lehrerin. Wendet er sich nun mit dem Thema an die zuständigen Dezernenten bei der Bezirksregierung, entsteht eine paradoxe Situation: Die Herrschaften bei der Bezirksregierung sind nicht nur Dienstvorgesetzte der Lehrerin, sondern auch des Rektors. Zeigt er also ein Fehlverhalten einer seiner Lehrkräfte an, wird er mit Sicherheit auch Fragen zu seinem eigenen Führungsverhalten beantworten müssen.

Kurzum: Es ist unwahrscheinlich, dass der Rektor ad hoc etwas für Sie tun kann. Falls Sie also wirklich etwas verändern wollen, werden Sie einen langen Atem brauchen. Wenden Sie sich im Zweifel selbst an die zuständige Schulaufsicht - und zwar wieder und wieder. Es wird nicht gleich, vielleicht auch nie etwas passieren - aber eine andere Option haben Sie auf schulpolitischer Ebene kaum. Zusätzlich sollten Sie den Elternbeirat informieren. Dessen Mitglieder sind meist auf Jahre im Amt und können oft besser reagieren, wenn von Jahr zu Jahr immer wieder von verschiedenen Eltern ähnliche Kritik an derselben Lehrkraft geäußert wird. Denn prinzipiell gäbe es Disziplinarmaßnahmen gegen Beamte, sie reichen von einer "Missbilligenden Äußerung" bis zur "Entfernung aus dem Beamtenverhältnis".

Das NRW-Schulministerium schreibt auf Nachfrage: "Welche Maßnahme ergriffen wird, hängt immer von den Umständen des Einzelfalles ab. Bei Maßnahmen wie einer Kürzung der Dienstbezüge, einer Zurückstufung und einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ist Disziplinarklage vor dem jeweils zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben." Die Hürden für die Verhängung einer solchen Strafe sind allerdings extrem hoch, es kann Jahre dauern, bis sich das juristisch durchsetzen lässt.

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Das ist keine sonderlich befriedigende Perspektive. Jedoch sieht auch ein mittlerweile pensionierter langjähriger Rektor eines NRW-Gymnasiums keine echten Alternativen. "Wenn der Schulleiter die Kollegin schriftlich über mögliche disziplinarische Folgen ihres Tuns belehrt, könnte das Wirkung zeigen", meint er und rät darüber hinaus zum Dialog mit der Stufenleitung der für Ihre Kinder relevanten Jahrgänge. Da Sie mehrere Kinder an der Schule haben, lässt sich so vielleicht verhindern, dass die jüngeren wieder unter den zweifelhaften Unterrichtsmethoden der Lehrerin leiden werden. Was Sie aber nicht daran hindern sollte, das Fehlverhalten dieser Lehrerin weiter anzuprangern.

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