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Prozess um Studiengebühren:Turbo-Student muss volle Gebühren zahlen

Seine Schnelligkeit wird nicht belohnt, im Gegenteil: Ein Bankkaufmann aus dem Sauerland hat sowohl seinen Bachelor- als auch den Masterabschluss in vier statt den vorgesehenen elf Semestern gemacht. Danach stellte er die Zahlungen an seine private Hochschule ein. Zu Unrecht.

Auch im zweiten Anlauf ist ein eifriger Student vor Gericht mit seinem Versuch gescheitert, Studiengebühren erstattet zu bekommen. Das Landgericht Arnsberg wies die Berufung des Mannes in dem Verfahren vom Dienstag zurück. Denn das außergewöhnliche Tempo des Studenten berechtigt nicht zur Verringerung der Studiengebühren. Damit gaben die Richter der Klage einer privaten Hochschule statt. Sie hat einen Studenten zur Kasse gebeten, der seinen Abschluss in viel kürzerer als der üblichen Studienzeit gemacht hatte.

Der junge Mann hatte nach dem schnellen und erfolgreichen Ende seines Studiums die Ratenzahlungen an die Uni eingestellt - jetzt muss er weiterzahlen (AZ: I-3S 104/12).

Bankkaufmann Marcel Pohl hatte in nicht einmal zwei Jahren an einer privaten Hochschule in Dortmund ein Bachelor- und Masterstudium abgeschlossen. Im Regelfall dauert das berufsbegleitende Studium fünf Jahre. Weil er weit schneller als vorgesehen fertig war, wollte der 22-Jährige auch nur einen Teil der Gebühren zahlen. Die Uni verklagte ihren Muster-Studenten, der mittlerweile bei einer Bank in Frankfurt arbeitet. Und die Hochschule bekam auch in der zweiten Instanz Recht.

Insgesamt muss Pohl für das Studium gut 21.000 Euro an die Hochschule zahlen. Dass er den Betrag in monatlichen Raten abstottert, ändere nichts daran, so das Gericht. Und ein Kündigungsrecht wegen eines schnellen Abschlusses billigten ihm die Richter auch nicht zu. Lediglich bei einem Studienabbruch gebe es ein Kündigungsrecht, sagte der Vorsitzende Richter Christian Müller. Die Hochschule habe mit den erlangten Abschlüssen ihren Teil des Vertrages erfüllt. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.

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dpa/dapd/wolf/goro
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