Promotion mit FH-Abschluss:Dr. Zweiter Klasse

Wer als FH-Absolvent promovieren will, muss an Universitäten oft hohe Hürden überwinden. Doch die Grenzen zwischen Fachhochschulen und Universitäten werden durchlässiger.

Maria Holzmüller

Manchmal können zwei Buchstaben die Welt bedeuten. Ein einfaches Dr. vor dem Namen zum Beispiel. Wie man den Titel bekommt, ist in der Regel ziemlich klar: ein Studium, ein guter Abschluss, die Promotion. So geradlinig dieser Weg für viele Studenten ist, so beschwerlich und manchmal voller Umwege ist er für andere. Nämlich für diejenigen, die ihr Abschlusszeugnis nicht von einer Universität, sondern von einer Fachhochschule erhalten haben. Wer sich einmal für eine FH-Ausbildung und damit für ein praxisorientiertes Studium entschieden hat, dem wird der Wechsel in eine akademische Laufbahn nicht immer leichtgemacht.

Trotzdem weichen die Grenzen langsam auf. Während die Promotion vor einigen Jahren fast ausschließlich Universitätsstudenten vorbehalten war, steigt die Zahl der promovierenden FH-Absolventen stetig, wie eine Studie der Hochschulrektorenkonferenz belegt. In den Jahren 2009 bis 2011 schlossen 836 ehemalige FH-Studenten in Deutschland erfolgreich ihre Promotion ab. Zwischen 2006 und 2008 lag die Zahl mit 570 noch deutlich niedriger. Die große Mehrheit der zugelassenen Doktoranden promoviert in den Ingenieurwissenschaften.

Die Bedingungen für FH-Absolventen in den Promotionsordnungen der Universitäten variieren von Uni zu Uni und von Fakultät zu Fakultät. Neben einem bestimmten Notendurchschnitt - in der Regel 2,5 - werden oftmals Zusatzprüfungen verlangt. Im sogenannten Eignungsfeststellungsverfahren soll ermittelt werden, ob ein FH-Absolvent tatsächlich zur Promotion geeignet ist. Von einem einfachen Vorstellungsgespräch beim Professor bis hin zur verpflichtenden Seminarteilnahme in mehreren Fächern obliegt es der jeweiligen Fakultät, welche Auflagen sie dem Promotionsbewerber stellt.

Nur die besten zehn Prozent des Jahrgangs dürfen promovieren

Die TU München beispielsweise lässt FH-Absolventen nur dann zur Promotion zu, sofern sie zu den besten zehn Prozent ihres Jahrgangs gehören. Ähnlich handhabt es die TU Berlin. Zusätzlich zu einem sehr guten oder mindestens guten Abschluss muss der FH-Absolvent bis zu drei zusätzliche Prüfungen durchlaufen, bevor er zur Promotion zugelassen wird. In der Promotionsordnung heißt es: "In einer Feststellungsprüfung wird geprüft, ob die Kandidatin oder der Kandidat auf dem Gebiet der beabsichtigten Promotion die zu fordernden wissenschaftlichen Fähigkeiten besitzt."

Kooperative Forschungskollegs sind das Modell der Zukunft

Als Modell der Zukunft gelten kooperative Forschungskollegs. Wo sich Forschungsgebiete überschneiden, sollen künftig FH- und Uni-Absolventen gemeinsam forschen. Der wissenschaftliche Ansatz soll mit dem anwendungsorientierten vereint werden - auch um das Innovationspotential der Hochschulen zu steigern. Die entstehenden Doktorarbeiten sollen dementsprechend von Professoren beider Hochschulen betreut werden. An der TU München zum Beispiel waren 2016 von den rund 5000 laufenden Promotionen etwa vier Prozent kooperative Verfahren mit Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, davon wiederum ein Drittel gemeinsam mit der Hochschule München.

Das Promotionsrecht wird wohl dennoch weiter bei den Universitäten liegen. So bleibt der Weg zum Doktortitel für FH-Absolventen weiterhin eine besondere Herausforderung - von der sich auch künftig viele Studenten nicht abschrecken lassen werden.

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