Süddeutsche Zeitung

Plagiatsvorwurf:Von der Leyen behält ihren Doktortitel

  • Ursula von der Leyen darf ihren Doktortitel behalten.
  • Die Medizinische Hochschule Hannover sieht zwar Fehler in der Dissertation, aber kein "Fehlverhalten".
  • Von der Leyen zeigte sich "froh" über den Ausgang der Prüfung.

Von Robert Roßmann, Berlin

Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) darf ihren Doktortitel behalten. Das teilte die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) am Mittwochabend mit. Zuvor hatte der Senat der Universität abschließend über den Fall beraten.

Christopher Baum, Präsident der MHH und Vorsitzender des Senats, sagte, der Senat habe seine Entscheidung mit sieben zu eins Stimmen bei einer Enthaltung getroffen. Die Kommission für "Gute Wissenschaftliche Praxis" der Universität habe sich seit Ende August vergangenen Jahres intensiv mit dem Fall befasst.

Die Kommission und der Senat seien übereinstimmend zu dem Ergebnis gekommen, dass die Doktorarbeit Fehler enthalte - und zwar vor allem in der Einleitung. Das Muster der Plagiate spreche aber nicht für eine Täuschungsabsicht. "Es geht hier um Fehler, nicht um Fehlverhalten", sagte Baum. Diese Mängel seien aber nicht so schwerwiegend, dass sie den Wert der Dissertation in Frage stellten. Ein Entzug des Doktortitels sei also nicht gerechtfertigt.

Die Entscheidung der Universität sorgte im Verteidigungsministerium und in der Union für Erleichterung. Ein Entzug des Doktortitels wenige Tage vor den wichtigen Landtagswahlen am Sonntag hätte den Wahlkämpfern nicht geholfen. Von der Leyen hätte allerdings vermutlich auch bei einem Entzug des Doktortitels ihr Ministeramt behalten.

Regierungssprecher Steffen Seibert hatte bereits vor der Entscheidung der Universität auf die Frage, ob von der Leyen ohne Doktortitel noch das Vertrauen der Kanzlerin besitze, gesagt: "Selbstverständlich", von der Leyen sei "eine hervorragende Verteidigungsministerin".

Von der Leyen zeigt sich "froh"

Von der Leyen erfuhr während einer USA-Reise von der Entscheidung der Universität. In einer schriftlichen Stellungnahme erklärte sie: "Teile meiner damaligen Arbeit entsprechen nicht den Maßstäben, die ich an mich selber stelle." Sie sei aber "froh, dass die Universität nach eingehender Prüfung zum Schluss gekommen ist, dass meine Experimente für die medizinische Forschung relevant waren und die Arbeit insgesamt die wissenschaftlichen Anforderungen erfüllt".

Während des Verfahrens der Universität hatte von der Leyen geschwiegen. Sie äußerte sich lediglich einmal kurz, als die Plagiatsvorwürfe im Herbst 2015 öffentlich geworden waren. Damals sagte sie: "Den Vorwurf des Plagiats kann ich zurückweisen."

Auslöser des Verfahrens war eine Untersuchung der Internet-Plattform "VroniPlag". Die Plagiatsjäger hatten der Ministerin vorgeworfen, auf 27 Seiten ihrer 62 Seiten starken Arbeit fremde Textstellen nicht als Zitat gekennzeichnet zu haben. Die 1990 erschienene Arbeit trägt den Titel: "C-reaktives Protein als diagnostischer Parameter zur Erfassung eines Amnioninfektionssyndroms bei vorzeitigem Blasensprung und therapeutischem Entspannungsbad in der Geburtsvorbereitung."

Vor von der Leyen hatten sich bereits Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) und Annette Schavan (CDU) Plagiatsvorwürfen erwehren müssen. Guttenberg und Schavan wurde allerdings der Doktortitel entzogen, die beiden traten daraufhin zurück.

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SZ vom 10.03.2016/gal
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