Wer hat damals bei der Abiturprüfung gemogelt? Das könnte eine spannende Frage sein dieser Tage, vor allem, wenn sich Siegfried und Gabriele noch lebendig daran erinnern, wie der Mitschüler einst den Spickzettel aus dem Ärmel fummelte. Der Unterschleif muss Konsequenzen haben - und so erkennt das Gymnasium dem Trickser im nachhinein das Abitur ab, was - natürlich - weitere Folgen hat: sein Studium hat er dann ja unberechtigt aufgenommen und abgeschlossen. Und was die spätere Doktorarbeit angeht, sieht es mangels Studienabschluss auch nicht gut aus.
Natürlich ist dies ein groteskes Beispiel, doch eines, welches durchaus Parallelen hat zu jüngsten Plagiatsaffären. Jener von Annette Schavan mit ihrer 32 Jahre alten Dissertation, aber auch zahlreicher anderer Fälle, die sich im Verborgenen der Fakultäten abspielen, abseits der Öffentlichkeit.
Entzieht die Uni den Doktortitel, ist es damit meist nicht ausgestanden: das Ansehen ist dahin, zumindest in den eigenen Fachkreisen. Und wenn der Arbeitgeber ausdrücklich einen Doktor eingestellt hat, dann steht ein Plagiator vor der Kündigung, so erfolgreich er jahrzehntelang gearbeitet haben mag. Denn Plagiatsvergehen verjähren nicht. Ein Titelentzug rollt das Leben auf, er ist faktisch eine Strafe, die moderne Verdammnis der Wissensgesellschaft.
Strafe wie bei Einbrechern oder Schlägern
Unter Plagiatsverdacht - Schavans Doktorarbeit: Entzieht die Uni den Doktorgrad, ist es damit meist nicht ausgestanden: das Ansehen ist dahin, zumindest in den eigenen Fachkreisen.
(Foto: dpa)Diese Strafe fällt oft ebenso hart aus wie bei Einbrechern oder Schlägern. Dies zeigt, dass etwas aus dem Lot geraten ist. Selbst schwerste Straftaten, auf die lebenslange Haft steht, verjähren nach dreißig Jahren, außer Mord. Warum also nicht Plagiate? Kopierte Seiten einer Doktorarbeit können nicht schwerer wiegen als ein totgeschlagener Mensch.