Pharmaindustrie und Forschung:Vertrag bleibt geheim

Die Universität Köln muss eine Vereinbarung mit der Bayer Pharma AG nicht offenlegen. So lautet das endgültige Gerichtsurteil.

Von Hinnerk Feldwisch-Drentrup

Die Universität Köln muss einen Kooperationsvertrag mit der Bayer Pharma AG nicht offenlegen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Dienstag in zweiter Instanz entschieden und damit ein früheres Urteil des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt. Ein Recht auf Einsicht in die Vereinbarung sei weder aus dem Informationsfreiheitsgesetz noch dem Hochschulgesetz des Landes NRW abzuleiten, so das Gericht.

Die "präferierte Partnerschaft" der Hochschule mit dem Pharmakonzern lief von 2008 bis 2014. Sie sollte die Ausbildung von Doktoranden an der Uniklinik und bei Bayer fördern. Die Universität hält den Text der Vereinbarung wie auch die Summe, mit der Bayer die Partnerschaft fördert, unter Verschluss. Dagegen hatte Philipp Mimkes vom Verein "Coordination gegen Bayer-Gefahren" geklagt. Kritiker wie er sehen einen zu großen Einfluss des Konzerns auf die Forschung an der Uni. Der Verein hatte mit anderen Verbänden im Jahr 2008 in einem offenen Brief die Universität aufgefordert, den Vertrag zu veröffentlichten. Diese lehnte das ab.

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Zwar gewährt das Informationsfreiheitsgesetz allen Bürgern Zugang zu amtlichen Dokumenten, doch gibt es in Nordrhein-Westfalen eine Ausnahme im Bereich Lehre und Forschung. Dies wird auch mit der grundrechtlich geschützten Wissenschaftsfreiheit begründet, nach der Universitäten weitgehende Autonomierechte besitzen. Das Gericht sah auch keinen Verstoß gegen die Verfassung. Der Gesetzgeber könne Abstriche bei der Informationsfreiheit machen und die Wissenschaftsfreiheit stärker gewichten. Die Entscheidung gilt als Grundsatzurteil und war mit Spannung erwartet worden. Der Landesbeauftragte für Informationsfreiheit NRW hatte im Vorfeld für eine Veröffentlichung der Vereinbarung plädiert.

© SZ vom 19.08.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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