Plagiatsaffäre:Neue Regeln für Promotionen in Bayern

Eidesstattliche Erklärung statt Ehrenwort: Als Konsequenz aus der Plagiatsaffäre um den ehemaligen Verteidigungsminister zu Guttenberg wollen die bayerischen Universitäten ihre Promotionsordnungen ändern. Wer lügt, wird bestraft.

Martina Scherf

Nach dem Skandal um die gefälschte Doktorarbeit des Freiherrn zu Guttenberg hat sich eine anhaltende Debatte an den Hochschulen darüber entwickelt, was unter "guter wissenschaftlicher Praxis" zu verstehen sei. Die "Universität Bayern", der Zusammenschluss der Universitäten im Freistaat, hatte sich nach monatelangem Ringen im vergangenen November auf Empfehlungen geeinigt, welche Mindeststandards und formale Regeln für Promotionen gelten sollten, um Fälschungen vorzubeugen.

Diese sind der SPD-Fraktion im Landtag allerdings noch nicht konkret genug. Sie forderte gestern im Hochschulausschuss das Wissenschaftsministerium dazu auf, in angemessener Zeit zu prüfen, ob die Standards auch eingehalten werden.

"Die Autonomie der Hochschulen ist zu begrüßen, aber sie kann nicht bedeuten, dass sie machen, was sie wollen", meinte Christoph Rabenstein. Als Mindeststandards müssten die Fakultäten in Zukunft eine eidesstattliche statt wie bisher eine ehrenwörtliche Erklärung des Promovierenden verlangen. Außerdem müsste jede Arbeit in elektronischer Form eingereicht werden, damit sie durch Plagiatssoftware geprüft werden kann - dies habe abschreckende Wirkung. Sanktionen bei etwaigen Verstößen müssten von vornherein klar geregelt werden. Und die Zulassung zur Promotion dürfe nicht allein durch das Wohlwollen eines Professors zustande kommen.

Godehard Ruppert, Präsident der Uni Bamberg und der "Universität Bayern", sagt, die Auseinandersetzung an den bayerischen Universitäten sei in vollem Gange. Die Empfehlungen des Dachverbands würden vermutlich jetzt in alle Promotionsordnungen hineingeschrieben. Am Ende des Jahres sehe die Situation sicher anders aus. Ob die formalen Änderungen allerdings abschreckende Wirkung haben, bezweifelt Ruppert. Er glaubt dennoch an eine gewisse Selbstreinigungskraft des Wissenschaftsbetriebs: "Die ethische Seite dieser lebhaften Diskussionen wird viel schwerer wiegen als die juristische."

Gestrichen wird außerdem der noch immer in einigen Promotionsordnungen stehende Verweis auf ein Nazi-Gesetz aus dem Jahr 1939. Mit Hilfe dieses Gesetzes wurde damals unliebsamen Gegnern des Regimes die Doktorwürde aberkannt.

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