NC-Urteil:Nicht alle können studieren, aber die Auswahl wird sich ändern

NC-Urteil: Die Bewerber mit den besten Schulnoten haben auch künftig die größten Chancen auf einen Studienplatz in der Humanmedizin.

Die Bewerber mit den besten Schulnoten haben auch künftig die größten Chancen auf einen Studienplatz in der Humanmedizin.

(Foto: ASSOCIATED PRESS)

Die Entscheidung des Verfassungsgerichts zum Medizinstudium zwingt die Universitäten, bei der Vergabe von Studienplätzen neue Kriterien anzuwenden. Es fordert von den Hochschulen mehr Aufwand - und Mut zum Risiko.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, schickte der Urteilsverkündung eine Erläuterung voran, die eher eine Warnung war. Der Urteilstenor, den er gleich vorlesen werde, sei selbst für hiesige Verhältnisse sehr paragrafenlastig. Aber das müsse so sein, weil der Tenor nun mal in Rechtskraft "erwachse". Alles müsse drin sein. Man hatte also sechs Minuten Zeit, stehend und lauschend über den Sinn von Formen und Formalien vor Gericht nachzudenken, während sich Kirchhof weitgehend unfallfrei durch die Satzmonster kämpfte. Meta-Ebene der Performance: Das Gericht schlägt eine Schneise durchs Dickicht der Hochschulzulassung.

In der Tat ist es das Hauptverdienst des Numerus-clausus-Urteils, dass es mit einer ganzen Reihe von Absurditäten und Ungerechtigkeiten Schluss macht, die bisher die Vergabe der so überaus begehrten Studienplätze für Medizin prägen. Nur 11 000 Studienplätze stehen für 62 000 Bewerber bereit - da wird Chancengleichheit zur existenziellen Gerechtigkeitsfrage. Bisher gab es zwei ziemlich sichere Wege zum Erfolg: eine 1,0 im Abitur oder die bedingungslose Zähigkeit, mehr als sieben Jahre auf einen Studienplatz zu warten.

Mit seinem Urteil hat der Erste Senat - federführend zuständig war der kurz vor der Verkündung in den Ruhestand gegangene Wilhelm Schluckebier - zwar das Einser-Abi keineswegs bedeutungslos gemacht. Einige Passagen der fast 100 Seiten dicken Entscheidung klingen sogar nach dessen Aufwertung. Die Vergabe von 20 Prozent der Plätze nach Abiturnote gehe völlig in Ordnung, schreiben die Richter. Und beanstanden im Gegenteil, dass die Leute mit den sehr guten Noten - anstatt die Plätze einfach nach Dezimalstellen zu erhalten - sich einem ziemlich unsinnigen Lotteriespiel unterziehen müssen.

Bisher müssen Bewerber nämlich ihre bevorzugten Unis angeben. Wer, sagen wir, am liebsten nach Heidelberg möchte, aber dort nicht zum Zug kommt, der hat womöglich auch für die nachrangig genannten Hochschulen schlechte Chancen - weil dort ebenfalls zuerst die Bewerber mit erster Ortspräferenz genommen werden. Das heißt: Eine gute Note kann durch Pech bei der Ortswahl entwertet werden. Das ist verfassungswidrig.

Und dennoch läutet das Karlsruher Urteil einen schleichenden Abschied vom alles dominierenden Abiturdurchschnitt ein. Medizinstudienplätze werden derzeit zu 60 Prozent nach Auswahlverfahren der Hochschulen vergeben, das ist der Löwenanteil. Wie diese Verfahren auszusehen haben, muss künftig stärker standardisiert und gesetzlich geregelt werden. Das Gericht lässt den Hochschulen zwar einen gewissen Spielraum, verbietet es ihnen aber, eigene Kriterien zu erfinden, nach denen sie die Eignung zum Arztberuf ermitteln wollen. Und vor allem: Bei diesem Teil der Zulassung darf der Gesetzgeber nicht schon wieder einzig auf die Note zurückgreifen, sondern muss andere - nicht "notenbasierte" - Fähigkeiten prüfen.

Limit für die Wartezeit: vier Jahre zum Beispiel

Es ist dieser Teil des Urteils, der die größten Chancen für die Zukunft eröffnet. Denn die extreme Verengung des Hochschulzugangs bei Medizin hat dazu geführt, dass der Unterschied zwischen Eignung und Nichteignung zum Arztberuf durch ein, zwei Notenzehntel definiert wird - was absurd ist. Der Erste Senat dagegen verweist darauf, dass ein vorzüglicher Abi-Schnitt zwar für den theoretischen Studienteil gute Voraussetzungen schafft, aber nicht unbedingt für den klinischen. Und über die sozial-kommunikative oder empathische Kompetenz sage er sowieso nichts.

In der nun bis Ende 2019 notwendigen Erweiterung der Kriterien liegt das Potenzial zur echten Reform. Bewerber, die sich jahrelang als Rettungssanitäter durchgeschlagen haben, müssten damit bessere Chancen haben, glaubt Klägeranwalt Michael Schacht.

Und doch bleibt das Urteil eines, das nur den Mangel verwaltet - gerechter und transparenter zwar, aber der Richterspruch allein wird die Knappheit an Medizinstudienplätzen nicht aus der Welt schaffen. Man kann dies beim Thema Wartezeit ablesen: 20 Prozent der Bewerber erhalten ihre Plätze derzeit durch Warten.

Die Richter monieren zu Recht, dass 14 oder 15 Semester Wartezeit nicht hinnehmbar sind, schon deshalb, weil der Studienerfolg dann nachweisbar schlechter wird. Sie fordern, dass ein angemessenes Limit hermuss - vier Jahre zum Beispiel. Nur heißt das gerade nicht, dass am Ende der vier Jahre ein Studienplatz wartet. Ein Recht auf "chancengleichen Zugang zum Hochschulstudium" gebe es nur im Rahmen der bestehenden Kapazitäten, es gebe keinen Anspruch auf Schaffung neuer Studienplätze, schreibt das Gericht. Und fügt hinzu: Chancengleichheit schließt das "Risiko eines Fehlschlags" mit ein.

Das Urteil ist pragmatisch

Damit ist das Urteil zugleich ein nüchterner Abschied von den hehren, vielleicht auch ein wenig wolkigen Teilhabeansprüchen der 1970er-Jahre. Aus dem Numerus-clausus-Urteil von 1972 klang noch der sehr forsche Anspruch an den Staat, er möge doch bitte ein paar neue Studienplätze schaffen, wenn es einen so riesigen Bewerberüberhang gebe. So ein Numerus clausus sei überhaupt nur zulässig, wenn die Ausbildungskapazitäten an den Universitäten wirklich ausgeschöpft seien, schrieben die Richter damals.

Daraus hatte sich eine kleine Klageindustrie entwickelt. Wer zwar nicht die Noten, aber das Geld hatte, konnte sich unter Umständen auf einen Medizinstudienplatz einklagen, den die Fakultäten dann - wie auch immer - einrichten mussten. Es wehte also eine Brise Bildungseuphorie durchs Grundgesetz. Das neue Karlsruher Urteil wirkt daneben fast schon illusionslos pragmatisch. Aber für Studienplätze zu sorgen, ist vielleicht wirklich Sache der Politik.

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