Süddeutsche Zeitung

Medizinstudium:Geschlossene Gesellschaft

  • Das Bundesverfassungsgericht verhandelt erneut über den Numerus clausus für Humanmedizin.
  • Wer den NC nicht erfüllt, wartet auf eine Zulassung zum Medizin-Studium inzwischen bis zu 15 Semester lang.
  • Die Richter plädieren dafür, andere Kriterien wie einschlägige Berufsausbildung, Medizinertest und insbesondere Auswahlgespräche stärker zu gewichten als bisher.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Wer einmal nachvollziehen möchte, wie der Zeitgeist sich in höchstrichterlichen Entscheidungen spiegelt, der sollte jenes Urteil vom 18. Juli 1972 nachlesen. Es fiel in eine sozialliberale Epoche, in der die Hochschule zu einem wichtigen Ort geworden war, um Lebenschancen einzulösen. Der Bildungshunger wuchs, aber der Staat kam nicht hinterher, ihn zu stillen. Ein neuer Begriff machte sich breit, er klang nach Ausschluss: "Numerus clausus". Weil namentlich in der Medizin sich zu viele Abiturienten auf zu wenige Plätze bewarben, wurde der Zugang kurzerhand mithilfe des Notenschnitts begrenzt. Die "allgemeine Hochschulreife", verbürgt durch das Abitur, war nicht mehr ganz so allgemein.

An jenem Tag im Juli entschieden acht Männer in Karlsruhe, dass man Lebenschancen auch einklagen kann. Die Freiheit der Berufswahl, der offene Zugang zu einer Ausbildungsstätte: Das darf kein leeres Versprechen sein, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Und in einem Nebensatz formulierten die Richter einen großen Gedanken zum Thema Freiheit: "Das Freiheitsrecht wäre ohne die tatsächliche Voraussetzung, es in Anspruch nehmen zu können, wertlos." Es war das erste große Numerus-clausus-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, ein zweites folgte 1977. Nicht alle Hürden waren damit abgeräumt. Aber jeder Abiturient sollte die Chance haben, ein Studium seiner Wahl aufzunehmen.

An diesem Mittwoch erlebt das Thema eine Neuauflage. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt erneut über den NC für Humanmedizin. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat das Verfassungsgericht angerufen, und der Beschluss klingt fast wie ein Hilferuf. Denn im Edelstudium mit den glänzenden Einkommensaussichten hat sich die Situation verschärft. Mitte der 90er Jahre standen knapp 7400 Studienplätze für gut 15 700 Bewerber bereit, vor drei Jahren war die Kluft bereits enorm gewachsen - 9000 Plätze für 43 000 Bewerber. Die Wartezeit beträgt inzwischen bis zu 15 Semester, das ist deutlich mehr als die Regelstudienzeit. Es sei denn, man bringt eine 1,0 mit.

Das Verfahren soll also eine Antwort darauf finden, dass das sozialliberale Versprechen inzwischen hohl klingt. Denn wer ohne den kaum erreichbaren Notenschnitt Medizin studieren will, der hat die Wahl zwischen mehreren schlechten Möglichkeiten. Produktives Warten zum Beispiel, so hat es einer der Kläger beim Verwaltungsgericht gemacht. Sein Abitur machte er 2010 in Hamburg mit 2,6, es folgte eine zweijährige Ausbildung zum Rettungssanitäter, ein Freiwilliges Soziales Jahr in einem Krankenpflegeteam, schließlich eine weitere Ausbildung zum Rettungsassistenten. Den TMS, den Test für medizinische Studiengänge hatte er mit der Note 1,9 abgeschlossen, doch auch nach sechs Wartesemestern blieb ihm das Studium verwehrt - aktuell liege die Wartezeit bei zwölf Semestern, wurde er beschieden.

Zweite Möglichkeit: Man kann versuchen, sich einzuklagen. Denn laut Verfassungsgericht müssen vorhandene Ausbildungskapazitäten ausgeschöpft werden. Wie das in der Praxis läuft, schildert Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler so: Man stellt Eilanträge gegen vielleicht ein Dutzend Universitäten, die Verwaltungsgerichte lassen sich deren Kapazitätsberechnungen vorlegen - und entdecken, wenn man Glück hat, eine Uni, die noch nicht alle Kapazitäten ausgeschöpft hat. Etwa, weil das Lehrdeputat eines Professors abgesenkt wurde, um ihn an der Hochschule zu halten. Auf diese Weise entstünden jährlich mehrere Hundert Studienplätze, schätzt Achelpöhler. Die Kosten für den Kläger: bis zu 15 000 Euro. Auch die dritte Möglichkeit ist nicht gerade billig. Wer in Deutschland nichts findet, kann ins Ausland gehen - der Klassiker ist Budapest.

Das Urteil aus Karlsruhe wird bis Ende des Jahres erwartet

Wie kann das Bundesverfassungsgericht auf diese unbefriedigende Situation reagieren? Der Ansatz, den das Verwaltungsgericht den Karlsruher Kollegen ans Herz legt, lautet: Mehr Gerechtigkeit bei der Verteilung der Studienplätze. Aus ihrer Sicht spielt die Abiturnote eine allzu dominierende Rolle. Bei Medizin werden zwar nur 20 Prozent über den NC und 20 Prozent über die Wartezeitquote vergeben. Die Abinote dominiere allerdings auch bei den übrigen 60 Prozent, die nach hochschuleigenen Auswahlverfahren vergeben werden, kritisiert das Verwaltungsgericht. Das sei schon deshalb ein Problem, weil das Notenniveau von Bundesland zu Bundesland schwanke; Abiturienten in Thüringen waren von 2005 bis 2012 durchgängig um etwa 0,4 besser als niedersächsische Schüler. Die Richter plädieren dafür, andere Kriterien wie einschlägige Berufsausbildung, Medizinertest und insbesondere Auswahlgespräche stärker zu gewichten als bisher - um auch abgeschlagenen Bewerbern eine Chance zu geben.

Sollte Karlsruhe dem folgen, hieße das aber nur: Die Medizinstudienplätze werden gleichmäßiger verteilt, nicht nur unter den Einserschülern. Ob das Gericht indes die Hochschulen erneut mit Nachdruck zur Ausschöpfung der Kapazitäten drängt, ist ungewiss. Denn seither haben sich die Parameter im Hochschulwesen verändert. Damals stand ein egalitärer Ansatz im Vordergrund - gleiches Zugangsrecht für alle. Heute dagegen prägen Begriffe wie "Exzellenz" die Debatte: Für Universitäten kann es ein Ausweis besonderer Qualität sein, die Hörsäle gerade nicht bis auf den letzten Platz vollzupacken, sondern bessere Bedingungen für weniger Studenten zu bieten. Das ist auch eine Frage von Hochschulautonomie und Wissenschaftsfreiheit.

Kurzum: Es ist eine andere hochschulpolitische Atmosphäre, in dem das Numerus-clausus-Verfahren des Jahres 2017 stattfindet. Das Urteil wird bis Ende des Jahres erwartet. Man wird sehen, ob es ebenfalls nach Zeitgeist klingt.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.3693188
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 04.10.2017/fie
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.