Lohnsteuer und Abgaben:Wie Studenten Steuern sparen

Studiengebühren, Bücher, Zimmer und Essen: Das Studium kostet eine Menge Geld. Daher jobbt ein Großteil der Studenten - und muss am Ende des Jahres über der Steuererklärung brüten. Doch die hält allerlei Möglichkeiten bereit, sich Geld erstatten zu lassen. Die wichtigsten Steuertricks.

Das Steuerrecht in Deutschland ist ein Dschungel - und selbst für so manchen Experten nur schwer durchschaubar. Für Studenten gelten ganz eigene Regeln, wenn sie neben der Uni jobben. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Freibeträgen, Kindergeld und Steuererklärung.

Wie viel darf ein Student verdienen, ohne Steuern zahlen zu müssen?

Der Grundfreibetrag für einen ledigen Studenten liegt bei 8004 Euro. Verdienen kann dieser Student, der einem Nebenjob (keinem Minijob!) nachgeht, aber bis zu 9040 Euro - denn er kann den Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 1000 Euro und den Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro in der Steuererklärung geltend machen. Es ist auch möglich, mehr Geld zu verdienen und keine Steuern bezahlen zu müssen: Wenn etwa höhere Sonderausgaben vorliegen, also Aufwendungen für Versicherungen oder das Erststudium.

Funktioniert ein "Minijob" genauso wie jeder andere?

Nein. Der Minijob, die Arbeit bis zu einem Verdienst von 400 Euro monatlich, ist ein sogenannter privilegierter Job. Der Arbeitgeber meldet seine studentischen Beschäftigten bei der Minijob-Zentrale an und zahlt für sie pauschal Steuern und Sozialabgaben. Der Arbeitnehmer braucht das also beim Minijob nicht selbst zu tun - deswegen die Privilegierung. Ansonsten gilt: Studierende sind Arbeitnehmer wie alle anderen auch. Aber: Der Minijob kann auch neben einer anderen Arbeitsstelle, die kein Minijob ist, ausgeübt werden. Die Einnahmen aus dem Minijob bleiben für den Studenten trotzdem steuerfrei.

Was darf ein Student verdienen, der Bafög bekommt?

Wer Bafög erhält, darf zusätzlich bis zu 407 Euro im Monat verdienen oder einen Minijob haben, ohne dass das Bafög gekürzt wird. Verdient der Student mehr als diese 407 Euro, gibt es weniger Bafög. Und er kann sich nicht mehr über die gesetzliche Krankenversicherung der Eltern familienversichern lassen.

Was darf ein Student verdienen, der ein Stipendium bekommt?

Das kann man nicht pauschal beantworten und hängt von den Statuten oder Vorgaben des jeweiligen Stipendiengebers ab. Also: Im Einzelfall prüfen.

Gibt es Unterschiede beim Erst- und Zweitstudium?

Beim Jobben nicht, aber nach der geltenden Gesetzeslage werden ein Erststudium und ein Zweitstudium einkommensteuerrechtlich unterschiedlich behandelt.

Bei einem Erststudium bzw. Bachelor-Studium können Ausbildungskosten nur als Sonderausgaben für dasselbe Kalenderjahr beim Finanzamt geltend gemacht werden, und zwar begrenzt auf 6000 Euro. Davon kann nur profitieren, wer jobbt. Bei einem weiteren (Master-)Studium können Ausbildungskosten als Werbungskosten während der in der Regel zwei Jahre Masterstudium als Verlustvortrag beim Finanzamt geltend gemacht werden. Dann wird der Verlust mit dem ersten Einkommensjahr nach dem Master-Abschluss verrechnet.

Es gab im Sommer und Herbst 2011 bei der Frage der steuerlichen Absetzbarkeit von Studienkosten ein Hin und Her. Der Bundesfinanzhof urteilte erst, Studienkosten seien absetzbar, worauf der Gesetzgeber eine Klarstellung im Einkommenssteuergesetz formulierte, nach welcher die vom Bundesfinanzhof festgestellte Absetzbarkeit wieder zurückgenommen wurde.

Wer nun die Hoffnung hat, dass dagegen wiederum geklagt wird und in einigen Jahren das Bundesverfassungsgericht die Regelung kippt und Ausbildungskosten unbegrenzt als Werbungskosten zulässt, der könnte beim Finanzamt mit Belegen seine Ausbildungskosten geltend machen. Dies geht vier Jahre rückwirkend. Die Finanzämter werden allerdings einen Verlustvortrag aufgrund der geltenden Rechtslage ablehnen. Sollten sich beim Bundesfinanzhof Klagen häufen, können sich alle auf das dortige Verfahren berufen. Die Erfolgsaussichten sind allerdings mehr als ungewiss.

Gilt der Master als Erst- oder Zweitstudium?

Der Master ist ein Zweitstudium. Im Hochschulrahmengesetz heißt es: Auf Grund von Prüfungen, mit denen ein weiterer berufsqualifizierender Abschluss erworben wird, kann die Hochschule einen Master- oder Magistergrad verleihen.

Wie sieht es mit Doktoranden/Post-Docs aus - gelten sie als Studenten und wenn ja, wie lange?

Das ist nicht eindeutig zu beantworten. Es gibt Promotionsstudierende, die weiterhin regulär an der Hochschule eingeschrieben bleiben. In der Krankenversicherung allerdings gelten Doktoranden nicht als Studenten, weil eine Promotion ein abgeschlossenes Studium voraussetzt. Die Aufwendungen für ein Promotionsstudium oder die Promotion können als Werbungkosten berücksichtigt werden, wenn ein beruflicher Zusammenhang besteht.

Was kann ein Student bei der Steuererklärung geltend machen?

Grundsätzlich absetzbar sind Studien-, Schul- und Lehrgangsgebühren, Fachbücher, Computer, Schreibtisch, Bücherregal und andere Arbeitsmittel. Zudem: Kosten für das Essen außer Haus (Verpflegungsmehraufwendungen), Kosten für "auswärtige Unterbringung" und ein Arbeitszimmer in der Wohnung. Über die Absetzbarkeit von Fahrten von der Wohnung zum Ausbildungsort gibt es juristische Streitereien: Daher die Empfehlung, Fahrtkosten zu beantragen und bei Ablehnung beim Finanzamt Einspruch mit Hinweis auf dieses Verfahren einlegen. Der Einspruch ruht so lange, bis das Verfahren abgeschlossen ist.

Wie sieht es mit Abgaben aus, wenn ein Student im Ausland studiert oder ein Praktikum macht?

Wer in einem Jahr sowohl im Ausland als auch im Inland erwerbstätig ist, muss auch das Auslandseinkommen in der Steuererklärung angeben.

Welche Freibeträge gibt es?

Für das "Kind" selbst gibt es keine speziellen Freibeträge für das Studium. Seit neuestem gilt: Kindergeld und steuerlicher Kinderfreibetrag sind ab 2012 unabhängig vom Einkommen des Kindes. Bei einem auswärtig untergebrachten volljährigen Kind in Berufsausbildung oder Studium erhalten die Eltern einen steuerlichen Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 924 Euro im Jahr. Voraussetzung ist, dass das studierende Kind nicht mehr als 1848 Euro im Jahr verdient. Sofern über das 25. Lebensjahr hinaus - wie bei Studierenden - eine gesetzliche Unterhaltspflicht der Eltern besteht, können Aufwendungen bis 7680 Euro im Jahr als außergewöhnliche Belastung vom Gesamtbetrag der Elterneinkünfte abgezogen werden. Dann reicht der Entlastungswert je nach Steuersatz zwischen Null bei jemandem, der keine Steuern zahlt, über 100 Euro im Monat beim Eingangssteuersatz bis zu 300 Euro beim Spitzensteuersatz.

Bis wann gibt es Kindergeld?

Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Bei Wehr-/Zivildienst oder Freiwilligen Diensten gibt es eine entsprechende Verlängerung. Handelt es sich um ein Erststudium, ist es seit dem Jahr 2012 unerheblich, wie hoch die Einkünfte und Bezüge des Studenten sind. Die Eltern erhalten das Kindergeld, ohne weitere Voraussetzungen zu erfüllen.

Bei einem Zweitstudium sieht das anders aus: Eltern bekommen dann nur noch Kindergeld, wenn der Student einer Erwerbstätigkeit mit weniger als 20 Wochenarbeitsstunden, einem Minijob oder einer kurzfristigen Beschäftigung nachgeht.

Im Jahr 2009 lag laut Statistischem Bundesamt allerdings das Durchschnittsalter von Hochschulabsolventinnen und -absolventen bei 27,1 Jahren. Das heißt, im Durchschnitt sind zwei Jahre Studium nicht vom Kindergeld abgedeckt.

Wann müssen sich Studenten selbst krankenversichern?

Studierende bis 25 sind in der gesetzlichen Krankenversicherung der Eltern familienversichert, sofern sie regelmäßig nicht mehr als 375 Euro im Monat verdienen oder einen Minijob bis 400 Euro im Monat haben. Wer im Studium mehr als 20 Wochenstunden arbeitet, verliert bei der Krankenversicherung den Studenten-Status und muss sich selbst krankenversichern. Auch wer über dem 14. Fachsemester studiert oder älter als 30 ist, muss sich selbst krankenversichern.

Welche Beiträge zur Sozialversicherung müssen Studenten bezahlen?

Das hängt von der Art des Jobs ab. Beim Minijob bis 400 Euro im Monat bezahlt der Arbeitgeber, beim Midijob bis 800 Euro im Monat bezahlen Studierende als Arbeitnehmer einen Rentenversicherungsbeitrag zwischen 4,88 Prozent (bei 400,01 Euro) bis 9,8 Prozent (bei 800 Euro).

Wird das Studium bei der Rentenversicherung angerechnet?

Schule (ab 17 Jahren) und Studium entsprechen formal bis zu acht Jahren Anrechnungszeiten auf die Wartezeit der Rente. Faktisch aber werden seit 2005 Schulausbildung und Studium von den Rententrägern nicht mehr bewertet und haben damit keinen Einfluss auf die Rentenhöhe.

Die Fragen beantworteten Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, und Steuerberater Tobias Gerauer, Rechtsexperte bei der Lohnsteuerhilfe Bayern.

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