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Kostenerstattung für Schulbuch:Es geht um 14,36 Euro - und ums Prinzip

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Ein Mathelehrer kann ohne Mathebuch nicht unterrichten. Darin sind sich das Land Niedersachsen, die Stadt Buxtehude und ein Pädagoge einig. Worüber sie nicht einig sind: wer dem Lehrer das Buch besorgt und bezahlt. Jetzt entscheidet ein Gericht.

Von Detlef Esslinger

Vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt geht es oft um Existenzen. Menschen kämpfen dort gegen ihre Entlassung oder weil sie sich gemobbt fühlen; Arbeitgeber wollen mitunter einen Streik verhindern. Aus Sicht der Kläger geht es also oft um das Große und Ganze, deshalb nehmen sie den Gang durch die Instanzen auf sich: Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht, Bundesarbeitsgericht. An diesem Dienstag geht es in Erfurt um 14,36 Euro, "nebst Zinsen", wie es in der Klageschrift heißt. Scheinbar um eine Bagatelle. In Wahrheit aber um mehr.

Der Neunte Senat hat sich mit dem Streit zwischen einem Lehrer aus Buxtehude und dem Land Niedersachsen zu befassen. Der Mann unterrichtet an der Hauptschule Nord Mathematik, und dafür wurde im Jahr 2008 ein neues Lehrbuch eingeführt. Zwischen dem Land Niedersachsen, der Stadt Buxtehude - dem Träger der Schule - und dem Lehrer besteht Einigkeit, dass ein Mathelehrer ohne Mathebuch nicht Mathe unterrichten kann. Worüber sie nicht einig sind: wer dem Lehrer das Buch besorgt und bezahlt.

Warum stürzen sich ein Kultusministerium, eine Landesschulbehörde und ein Lehrer, drei Akteure also, von denen man annehmen sollte, dass sie in einem eher rationalen Verhältnis zueinander stehen - warum stürzen die sich in eine jahrelange Auseinandersetzung um einen zweistelligen Betrag?

"Jetzt muss das mal geregelt werden"

Der Buxtehuder Lehrer unterrichtet auch Biologie, im Jahr 2007 hatte er verlangt, ihm die Kosten für ein Biologiebuch zu ersetzen. Damals ging es um 28,86 Euro, und auch damals blitzte er ab.

Die Schulbehörde in Lüneburg war der Meinung, das Land zahle zwar die Gehälter von Lehrern, "Beschaffungsmaßnahmen für Unterrichtsmaterialien" zählten jedoch nicht dazu. Diese seien Sache des Schulträgers, in diesem Fall also der Stadt Buxtehude. "Ich empfehle Ihnen, sich an den Schulträger zu wenden oder die Kosten im Rahmen Ihrer Steuererklärung geltend zu machen." Die Stadt wiederum war der Meinung: Schulbücher sind "persönliche Kosten für das Landespersonal", vulgo: die Lehrer. Also sei es auch das Land, dem der Mann seine Quittung schicken solle.

Man ahnt es: Hier geht es weniger um Knauserigkeit, sondern ums Prinzip. Immerhin, der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft ist der Streit so wichtig, dass sie dem Lehrer den Anwalt bezahlt, Karl Otte aus Hannover. Otte sagt, das Problem sei grundsätzlicher Natur. In Niedersachsen schafften die Schulbibliotheken mit dem Geld der Eltern und des Landes jeweils einen Klassensatz Schulbücher an; manchmal falle ein Exemplar für den Lehrer ab, manchmal nicht. Und in letzterem Fall müsse sich der Lehrer das Buch jeweils selbst besorgen. "Dies kommt oft vor", sagt Otte, "und jetzt muss das mal geregelt werden."

Manchmal passiert es, dass Prozessgegner sich kurzfristig doch noch einigen; dies schlossen aber am Montag auf Anfrage sowohl der Anwalt als auch das Kultusministerium aus. Vor dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen in Hannover hatte das Ministerium im Jahr 2011 verloren. Aber die Richter ließen die Revision vor dem Bundesgericht in Erfurt zu: wegen der "besonderen Bedeutung für die Allgemeinheit".

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SZ vom 12.03.2013
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