Kooperationsverbot:Widerstand gegen Grundgesetzänderung wächst

  • Am 14. Dezember sollte im Bundesrat die notwendige Grundgesetzänderung beschlossen werden, um das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern in der Bildung zu lockern.
  • Nur dann kann der Digitalpakt für die Schulen planmäßig am 1. Januar 2019 in Kraft treten.
  • Mehrere Bundesländer wollen der Grundgesetzänderung aber nicht zustimmen; im Bundestag haben dagegen alle Fraktionen außer der AfD zugestimmt.

Doch wieder alles anders beim Digitalpakt für Deutschlands Schulen? Vor einer Woche schien eine Mehrheit im Bundesrat für eine Lockerung des Kooperationsverbots von Bund und Ländern bei der Bildung und die dafür notwendige Grundgesetzänderung noch sicher. Nun wächst insbesondere in den unionsgeführten Bundesländern der Widerstand.

Vier Länder haben angekündigt, der Grundgesetzänderung bei der für den 14. Dezember geplanten Abstimmung im Bundesrat nicht zuzustimmen: Baden-Württemberg, Bayern, Schleswig-Holstein und Hessen. Sachsen und Nordrhein-Westfalen sind noch unentschlossen. Da für eine Änderung des Grundgesetzes eine Zweidrittelmehrheit notwendig ist, könnte der Digitalpakt also doch noch platzen. Er soll bereits zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. Der Bund würde Länder und Kommunen über fünf Jahre verteilt mit mehr als fünf Milliarden Euro bei der Digitalisierung der Schulen unterstützen.

Den Bundestag hat die Reform ohne Probleme passiert, dort wandte sich lediglich die AfD gegen die Grundgesetzänderung. Alle anderen Fraktionen waren dafür. 580 Abgeordnete stimmten für den Schritt, 87 dagegen, 3 enthielten sich.

Die Kritik der Länder aber bleibt und hat nicht nur mit der geplanten Änderung des Paragraphen 104c zu tun. Dieser soll dem Bund Bildungsinvestitionen in den Ländern erlauben. Das Problem liegt woanders. Der Artikel 104b etwa regelt, wie die Finanzierung aufgeteilt wird. Sinngemäß steht dort, dass Bund und Länder künftig jeweils die Hälfte der Kosten tragen; beim Digitalpakt müssen die Ländern nun allerdings nur ein Zehntel der gesamten Investitionen beisteuern. Damit er nicht gefährdet wird, sollen die Regelungen aus 104b daher erst ab 2020 greifen.

Auch deshalb sieht nicht nur die Union ein Fallen des Kooperationsverbots zunehmend kritisch. Auch Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) ist dagegen. Für seine Haltung zur geplanten Reform der Bildungsfinanzierung in Deutschland hat er im heimischen Landtag jedoch harsche Kritik geerntet. Die beiden Oppositionsfraktionen von SPD und FDP forderten Kretschmann am Mittwoch auf, die vorgesehene Grundgesetzänderung im Bundesrat nicht zu blockieren.

Hingegen erhielt Kretschmann Unterstützung von den grün-schwarzen Regierungsfraktionen und auch von der AfD, die allesamt vor einer steigenden Einflussnahme des Bundes auf die Bildungspolitik der Bundesländer warnten. Zwar hält auch Kretschmann die finanzielle Unterstützung des Bundes grundsätzlich für nötig. Er strebt aber an, dass die Bundesländer einen höheren Anteil aus den gemeinsamen Steuern mit dem Bund bekommen.

SPD-Fraktionschef Andreas Stoch sagte, es sei fatal, wenn die Landesregierung aus verfassungsrechtlich vorgeschobenen Gründen die Schüler und die Schulen bei der Digitalisierung im Stich lasse. Er warf Kretschmann vor, Schreckensbilder an die Wand zu malen. "Bildung ist Sache des Landes und wird auch Sache der Länder bleiben." Es wachse das Bewusstsein, dass die Länder und die Kommunen mit der Finanzierung der Digitalisierung der Schulen überfordert seien. Stoch erinnerte daran, dass Kretschmann für seine Position selbst in der eigenen Bundespartei und Bundestagsfraktion keine Mehrheit hat.

FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke sagte, mit der geplanten Grundgesetzänderung werde festgelegt, dass das Geld vom Bund tatsächlich in die Bildung fließe. Die Länder könnten das Geld dann nicht einfach in andere Bereiche stecken - und das sei richtig so. Kompetenzverluste der Länder gingen damit nicht einher.

"Wehret den Anfängen", warnt Kultusministerin Eisenmann

Kretschmann hingegen fürchtet einen Frontalangriff auf die föderale Struktur in Deutschland. "Es sind Ihre Kompetenzen als Landesparlamentarier, um die es hier geht", sagte er. "Es geht darum, dass die Länder nicht einfach zu Verwaltungsprovinzen des Bundes degradiert werden." Hinzu komme, dass es sich bei den vom Bund versprochenen Geldern nur um eine Anschubfinanzierung handele. In drei bis fünf Jahren stünden die Länder wieder alleine mit der Mammutaufgabe der Digitalisierung an den Schulen da. Auch Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) befürchtete eine stärkere Einflussnahme des Bundes. Jetzt müsse gelten: "Wehret den Anfängen."

CDU-Fraktionschef Wolfgang Reinhart sagte, die vom Bund angekündigten Gelder rechtfertigten keinen Teilausverkauf der wichtigsten Länderzuständigkeit. Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz sagte: "Wir wollen nicht, dass Baden-Württemberg ein Verwaltungsdepartement nach französischem Vorbild wird." Ähnlich sieht das der AfD-Abgeordnete Rüdiger Klos. Der Bund halte den Ländern eine vergiftete Pille hin. "Wenn sie da reinschnappen, hängen sie am Angelhaken des Bundes."

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