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Kindergeld und Abgaben:Was bedeutet ein Stipendium für die Steuererklärung?

Willkommene Finanzspritze: Mit einem Stipendium wandert nicht nur jeden Monat Geld aufs Konto - es muss in der Regel nicht einmal versteuert werden. Und auch beim Kindergeld gibt es gute Nachrichten für Stipendiaten.

Sabrina Ebitsch

Bei einem Stipendium geht es zwar nicht nur ums Geld - aber doch auch. Über die monatliche Überweisung freut sich jeder Stipendiat, vor allem weil sie ihm weder bei der Steuer noch beim Kindergeld in die Quere kommt.

In der Regel ist ein Stipendium eine Finanzspritze, die weder zurückgezahlt noch versteuert werden muss. Steuerfrei sind Stipendien laut Einkommenssteuergesetz dann, wenn sie entweder der Förderung von Forschung, der wissenschaftlichen oder der künstlerischen Aus- und Fortbildung dienen. Sie müssen aus öffentlichen Geldern stammen oder von zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtungen, von Stiftungen und Vereinen gewährt werden.

Voraussetzung ist außerdem, dass eine Summe ausgezahlt wird, die der Deckung des Lebensunterhalts oder der Ausbildungskosten dient - und nicht mehr; und dass der Stipendiat nicht zu einer Gegenleistung verpflichtet wird. Bei Schülern oder Studenten ist dies also fast automatisch der Fall.

Bei Stipendien für Doktoranden oder Postdocs ist zu beachten, dass der Stipendiat nicht zur Arbeit verpflichtet werden darf und seine Ausbildung bei der wissenschaftlichen oder künstlerischen Fortbildung nicht länger als zehn Jahre zurückliegen darf. Andernfalls muss Einkommenssteuer auch auf Stipendien gezahlt werden.

Da aber auch bei Forschungstätigkeit und Mitarbeit an der Uni oder an Instituten das Stipendium als Zuschuss zum Lebensunterhalt und nicht als Gegenleistung für eine erbrachte wissenschaftliche Arbeit verstanden wird und kein formelles Arbeitsverhältnis eingegangen wird, ist es steuerfrei. Wer Zweifel hat, sollte mit dem jeweiligen Stipendiengeber vor Abgabe der Steuererklärung Rücksprache halten.

Keine Abstriche mehr beim Kindergeld

Auch das Kindergeld ist von einem Stipendium unabhängig. Während früher bei Überschreitung einer bestimmten Summe Abstriche beim Kindergeld drohten, haben seit 2012 sämtliche Einkünfte - und damit auch Stipendien - keine Auswirkungen mehr. Solange die erste Berufsausbildung oder das erste Studium nicht abgeschlossen sind, wird das Einkommen volljähriger Kinder nach dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 nicht mehr überprüft. Danach muss - etwa bei einem Masterstudium - nachgewiesen werden, dass man nach wie vor Student ist und kein eigenes Einkommen hat.

Meist ist ein Stipendium eine einmalige oder regelmäßige Zahlung, um den Lebensunterhalt oder besondere Ausgaben - wie etwa den Druck der Dissertation - zu bestreiten. Es ist aber kein Arbeitseinkommen, die jeweilige Stiftung zahlt also für ihren Stipendiaten nicht in die Renten-, Arbeitslosen- oder Krankenversicherung ein, genauso wenig wie der Stipendiat Sozialversicherungsbeiträge abführen muss.

Deswegen müssen sich Stipendiaten als Studenten und Doktoranden selbstständig versichern - entweder über die Eltern, in der studentischen Krankenversicherung oder während der Promotion freiwillig. Bei einigen Förderern gibt es jedoch extra Zuschüsse etwa für die Krankenversicherung. Abhängig von der finanziellen Situation des Stipendiaten zahlen die Begabtenförderwerke beispielsweise bis zu 62 Euro monatlich als Beitrag zur Krankenversicherung.

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