Kindergärten - München:Streit um Eltern-Kind-Zentrum mit Vergleich beigelegt

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Die Statue der Justitia steht im Gegenlicht der Sonne. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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München (dpa) - Die Betreiber des Münchner Eltern-Kind-Zentrums "Elki" haben sich am Dienstag am Oberlandesgericht (OLG) München mit Anwohnern auf einen Vergleich geeinigt. Außenflächen sollen nicht mehr als Parkplatz für Fahrräder und Kinderwagen genutzt werden, außerdem soll es künftig keine Veranstaltungen und Flohmärkte mit mehr als 50 Teilnehmern mehr geben, die sich hauptsächlich an Erwachsene richten. Wie ein Gerichtssprecher mitteilte, soll außerdem ein Schild aufgehängt werden: "Der Beklagte verpflichtet sich, im Eingangsbereich zu den Räumen des Beklagten ein gut sichtbares Hinweisschild anzubringen, wonach auf das Ruhebedürfnis der Nachbarn hingewiesen wird und um Rücksichtnahme gebeten wird."

Der Streit zwischen dem "Elki" und Anwohnern läuft schon seit Jahren. Im Dezember hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden, dass der Familien-Treff im Stadtteil Schwabing bleiben darf. Die darüber wohnenden Rentner müssen die Einrichtung hinnehmen, auch wenn im Erdgeschoss an sich nur ein Laden vorgesehen war, entschied das Gericht in letzter Instanz.

Gerettet hat das "Elki" eine Gesetzesvorschrift, die Kinderlärm privilegiert - als "klares Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft". Denn nach Paragraf 22 Bundesimmissionsschutzgesetz sind Geräusche durch Kitas, Spielplätze und ähnliche Einrichtungen in der Regel "keine schädliche Umwelteinwirkung". Vor dem OLG einigten sich die Streitparteien nun auch darauf, dass sie "sich regelmäßig, mindestens einmal im halben Jahr treffen und über ihre gegenseitigen Interessen und Bedürfnisse austauschen".

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