Kindergärten - Erfurt:Bisher keine Klagen zu Rechtsanspruch auf Kindergartenplätze

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Kinderrucksäcke hängen im Eingangsbereich in einem Kindergarten. Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa/Archiv (Foto: dpa)

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Erfurt (dpa/th) - Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab dem 1. Lebensjahr wird nach Angaben von Elternvertretern in Thüringen grundsätzlich erfüllt. Klagen von Eltern gegen Kommunen, die dagegen verstoßen, seien ihr bislang nicht bekannt geworden, sagte die Bundeselternsprecherin für Kindertagesstätten, Ulrike Grosse-Röthig, der Deutschen Presse-Agentur. "Und wenn es eine solche Klage gegeben hätte, hätte ich ganz sicher davon gehört." Mehrmals sei es zwar fast zu solchen Rechtsstreitigkeiten gekommen. Doch kurz bevor die Klagen eingereicht worden seien, hätten die Kommunen den Anspruch der Kinder noch erfüllen können.

Auch dem Thüringer Bildungsministerium sind keine Klagefälle wegen Nichterfüllung des Rechtsanspruches bekannt, wie eine Sprecherin sagte. Der Anspruch auf Kinderbetreuung gilt bundesweit seit August 2013.

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