Süddeutsche Zeitung

Interview am Morgen:Numerus clausus: "Das ist einfach unfair"

Das Bundesverfassungsgericht muss heute entscheiden, wie Studienplätze in der Medizin vergeben werden sollen. Im "Interview am Morgen" erklärt ein Experte, wie es gerechter zugehen könnte.

Von Matthias Kohlmaier

Wer Medizin studieren will, muss ein herausragendes Abitur haben oder lange auf einen Platz an der Universität warten. Ob es mit dem Grundgesetz überhaupt vereinbar ist, dass der Numerus clausus bei der Vergabe von Studienplätzen eine so wichtige Rolle spielt, entscheidet heute das Bundesverfassungsgericht.

Wolfgang Hampe leitet die Arbeitsgruppe Studierendenauswahl am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf. Am ersten Verhandlungstag vor dem Bundesverfassungsgericht trat er als Experte auf. Er plädiert für eine neue Herangehensweise bei der Suche nach den Ärzten der Zukunft.

SZ: Herr Hampe, Sie kritisieren das aktuell vorherrschende Auswahlverfahren nach Noten. Warum?

Wolfgang Hampe: Viele Untersuchungen belegen zwar, dass die Abiturnote ein guter Indikator für den Studienerfolg in den ersten Semestern ist. Die Entwicklung sieht in den meisten Bundesländern jedoch so aus, dass es immer mehr Abiturienten gibt, mit immer besseren Zensuren. Fürs Medizinstudium bedeutet das, dass nicht einmal ein Schnitt von 1,0 einen Studienplatz garantiert. Selbst diese Bewerber benötigen teils noch Losglück. Das ist einfach unfair gegenüber vielen möglicherweise auch geeigneten Abiturienten.

Interview am Morgen

Diese Interview-Reihe widmet sich aktuellen Themen und erscheint von Montag bis Freitag spätestens um 7.30 Uhr auf SZ.de. Alle Interviews hier.

Davon abgesehen gibt es keine Garantie, dass die 1,0-Abiturientin eine gute Ärztin wird ...

Deshalb finde ich es so wichtig, dass bei der Auswahl auch auf weiche Faktoren geachtet wird. Im Prinzip geht es um die Frage: Welche Art von Ärzten wollen wir? Ich meine: Solche mit großem Faktenwissen, aber auch mit sozialer Kompetenz. Es ist im Endeffekt eine hochschulpolitische Frage, ob die Unis mehr Aufwand im Auswahlverfahren betreiben wollen, um auch diese Fähigkeiten zu ermitteln.

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet nicht nur, ob die reine NC-Auswahl verfassungswidrig ist, sondern auch, wie Medizinstudienplätze künftig vergeben werden. Wie könnte das ideale Verfahren aussehen?

Dazu gibt es einen sinnvollen Vorschlag vom medizinischen Fakultätentag. Vernünftig wäre demnach ein zentrales und validiertes Verfahren, in dem die Abiturnote nur einer von verschiedenen Faktoren ist. Sie sollte ergänzt werden durch einen nationalen Test, den die Fakultäten entwickeln, um Kenntnisse aus der Schule sowie ganz allgemein die Studierfähigkeit zu prüfen. Wer in diesem Test gut abschneidet, könnte eine schwächere Abiturnote ein Stück weit ausgleichen. Dazu kommt ein Test für die psychosozialen Faktoren; das Bundesforschungsministerium hat bereits Mittel für die Entwicklung eines solchen Verfahrens ausgeschrieben.

Sollten Praxiserfahrungen von Bewerbern keine Rolle spielen?

Sie können auf die Motivation hindeuten. Das Problem ist aber, dass es nicht sinnvoll ist, wenn viele Menschen eine Ausbildung zum Pfleger oder zur Rettungsassistentin machen, um danach Medizin studieren zu können. Dann bleibt in diesen Berufen am Ende kein Nachwuchs mehr übrig. Daher wäre der Gedanke, dass dieses Auswahlkriterium bereits mit Erfahrung im medizinischen oder sozialen Bereich von zwölf Monaten erfüllt ist, etwa durch ein freiwilliges soziales Jahr. So nähmen angehende Studierende anderen Menschen weniger Ausbildungsplätze weg.

Sollten dann alle verfügbaren Medizinstudienplätze nach diesem Kombi-Schema vergeben werden?

Nein, der Plan des Fakultätentags sieht vor, dass die Hälfte nach diesem Verfahren vergeben wird, über die andere Hälfte weiterhin die Hochschulen entscheiden dürfen. Dabei könnten sie zum Beispiel zusätzliche Motivationsgespräche führen. Wenn sich eine Uni diese Arbeit nicht machen möchte, könnte sie auch einfach beim Prinzip der besten Note bleiben. Das wäre in jedem Fall fairer, als es derzeit gehandhabt wird.

Wie lösen Sie die Platzvergabe in Hamburg?

Wir haben schon vor zehn Jahren eigene Auswahlverfahren entwickelt. Bewerber müssen bei uns den sogenannten HAM-Nat (Hamburger Naturwissenschaftstest; Anm. d. Red.) absolvieren. Zusätzlich haben wir ein Interviewverfahren eingeführt, in dem psychosoziale Kompetenzen getestet werden: Jeder Bewerber führt neun kurze Gespräche mit Professoren und Ärzten. Dabei soll er Aufgaben lösen und erklären, wie er sich in bestimmten Situationen verhalten würde.

Das klingt nach einem großen Aufwand.

Absolut, wir laden pro Semester etwa 200 Kandidaten ein, müssen also ungefähr 1800 Interviews führen. Das ist nicht nur aufwendig, sondern auch teuer. Aber ich finde, es lohnt sich. Wir finden dadurch die geeignetsten Bewerber, die das Studium mit hoher Wahrscheinlichkeit auch bewältigen und gute Ärzte werden können.

Genaue Informationen, welche Daten für den Messenger-Dienst genutzt und gespeichert werden, finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.3796442
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ.de/lho/dd
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.