Inklusion:Happy End für Henri

Down-Syndrom-Kind Henri

Henri darf nach den Sommerferien eine Realschule an seinem Wohnort besuchen, in der eine inklusive Klasse eingerichtet wird.

(Foto: Uwe Anspach/dpa)

Der Fall eines kleinen Jungen mit Down-Syndrom löste vor einem Jahr einen heftigen Streit über die Inklusion aus - jetzt gibt es aber eine Lösung.

Von Johann Osel

Er war zur Symbolfigur geworden für den Umgang mit behinderten Kindern im Schulsystem, zum Gradmesser für den Fortschritt bei der Inklusion: Henri, ein zwölfjähriger Junge aus Baden-Württemberg, der das Down-Syndrom hat. Nun gibt es im Streit um seinen Schulbesuch eine Einigung. Henri wird nach den Sommerferien eine inklusive Klasse an einer Realschule in seinem Wohnort Walldorf besuchen. Vor gut einem Jahr hatte sein Fall eine bundesweite Debatte über Inklusion ausgelöst. Es ging um die Frage, inwieweit für das Ziel der Eingliederung Leistungsziele wegfallen dürfen. Henri sollte nach dem Willen der Eltern nach der Grundschule aufs Gymnasium wechseln - um nicht von Freunden getrennt zu werden. Einen solchen Schulversuch lehnte das Gymnasium jedoch ab, ebenso die örtliche Realschule. Eine Empfehlung der Grundschule lag für beides nicht vor. Das Kultusministerium in Stuttgart sprang den Schulen zur Seite.

Es habe inzwischen intensive Gespräche mit der Realschule zu möglichen Voraussetzungen für eine inklusive Klasse gegeben, sagte nun ein Sprecher von Kultusminister Andreas Stoch (SPD) dem Evangelischen Pressedienst. Die Schule erhalte Verstärkung von Sonderpädagogen. Henris Mutter sprach von einem "Happy End".

Stoch hatte den Eltern 2014 empfohlen, eine Werkrealschule (Variante der Hauptschule) oder eine Gemeinschaftsschule zu besuchen, in der Kinder unterschiedlicher Voraussetzungen ohnehin gemeinsam lernen. Die Eltern lehnten ab - und ließen Henri die vierte Klasse wiederholen. So gewannen sie auch Zeit. In Baden-Württemberg greift zum Herbst ein Gesetz zum Recht auf Besuch von Regelschulen. Und: Dabei müssen die Schüler das Ziel des Bildungsgangs nicht zwingend erreichen.

Deutschland hat sich 2009 verpflichtet, die UN-Konvention für Behindertenrechte umzusetzen. Demnach darf niemand vom "normalen" System ausgeschlossen sein, Kinder mit Handicap sollen eine reguläre Schule besuchen können. Ein Viertel aller Schüler bundesweit, bei denen Förderbedarf besteht, lernen an Regelschulen, der Rest an Förderschulen. Kinder mit Förderdiagnose haben etwa Verhaltensstörungen, Sprachdefizite oder geistige Behinderungen. Nur ein Teil ist körperbehindert.

Die Kultusministerkonferenz hat sich keinen Zeitplan für die Inklusion gegeben. Die Minister wissen um die Kosten für Ausstattung und Personal ebenso wie um die Tatsache, dass Unterricht mit einer so heterogenen Schülerschaft andere Lehrkonzepte benötigt. Drei Viertel der Lehrer glauben, dass die nötige individuelle Förderung kaum möglich sein wird, wie eine Allensbach-Umfrage zeigt. Bei Eltern wiederum, das geht aus einer Erhebung von Emnid hervor, wird die Inklusion geistig Behinderter mehrheitlich skeptisch gesehen.

Geboten sei Rücksicht auf das Wohl der Kinder und auf die Ansprüche von Schularten, sagen Kritiker. "Das Gymnasium soll zur allgemeinen Hochschulreife führen. Wenn dieses Ziel ganz offensichtlich nicht erreichbar ist, dann ist es schädlich, wenn man ein Kind in diesen Weg hineinboxt", sagte der Chef des Deutschen Lehrerverbands, Josef Kraus, auf dem Gipfel der Henri-Debatte im SZ-Interview. Sicher würden die Möglichkeiten Behinderter noch nicht ausgeschöpft - aber eine völlige Inklusion aller fast 400 000 Schüler aus den Förderschulen sei "illusorisch."

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