Coronavirus:Was man bei Home-Office beachten sollte

Coronavirus: Wenn es möglich ist, stellen die viele Unternehmen auf Home-Office um. Doch einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht.

Wenn es möglich ist, stellen die viele Unternehmen auf Home-Office um. Doch einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht.

(Foto: AFP)

Viele Firmen folgen dem Rat der Gesundheitsexperten und lassen ihre Mitarbeiter die Büroarbeit zu Hause erledigen. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Von Angelika Slavik

Das Coronavirus hat auch massive Folgen für den Arbeitsalltag. Viele Firmen stellen auf Home-Office um. Aber welche Rechte und Pflichten haben Arbeitnehmer in dieser Situation? Was man wissen muss.

Darf ich selbst entscheiden, im Home-Office zu arbeiten?

Nein, da ist die Rechtslage eindeutig. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Arbeit im Home-Office. Wenn es also bislang im Unternehmen nicht üblich war, es keine entsprechende Betriebsvereinbarung oder Regelung im Arbeitsvertrag gibt, haben Arbeitnehmer die Pflicht am Arbeitsplatz zu erscheinen. "Das gilt auch in Zeiten des Coronavirus", sagt Lars Kohnen, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Hamburger Kanzlei Kohnen & Krag. Allerdings gehöre zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers die Risikobewertung der Arbeitsplätze - und die könne sich wegen der Krise ändern. "Ohne Absprache im Home-Office zu bleiben, geht aber auf keinen Fall."

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Kann ich zur Arbeit im Home-Office gezwungen werden?

Nein, sagt Arbeitsrechtsexperte Kohnen. "Die Privatwohnung ist grundgesetzlich geschützt, Arbeitgeber können nicht ohne weiteres Ansprüche auf die berufliche Nutzung anmelden." Anders ist die Lage, wenn das Unternehmen alternative Büroräume angemietet hat, etwa um das Ansteckungsrisiko zwischen Kollegen zu reduzieren. "Von der Innenstadt-Dependance in ein Büro am Stadtrand geschickt zu werden, ist absolut zulässig", sagt Kohnen.

Bekomme ich einen Kostenzuschuss?

Die Arbeitsmittel werden auch im Home-Office in der Regel vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Wer nun in einer Ausnahmesituation für einen begrenzten Zeitraum von zu Hause aus arbeitet, darf eher nicht mit einem Mietzuschuss rechnen. Anders sieht es bei konkreten Kosten etwa für berufliche Telefonate aus - die können selbstverständlich abgerechnet werden.

Bin ich im Home-Office versichert?

Bei einem Arbeitsunfall sind Arbeitnehmer von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt. Bei der Arbeit zu Hause komme es deshalb darauf an, ob eine Verletzung unmittelbar mit dem Job zusammenhinge, sagt Anwalt Kohnen: "Wenn mir der Laptop auf den Fuß fällt, ist das ein Arbeitsunfall. Wenn ich am Weg zum Kühlschrank ausrutsche, eher nicht."

Kann ich Urlaubstage stornieren?

Wer eine dreiwöchige Reise in die USA gebucht oder einen Frühjahrstrip nach Italien geplant hatte, bekommt in den nächsten Wochen wohl keine Chance, diese Urlaubspläne umzusetzen. Das bedeutet aber nicht, dass Arbeitnehmer einseitig einen bereits eingereichten und genehmigten Urlaub zurückziehen können, um die freien Tage für bessere Zeiten aufzuheben. Arbeitnehmer müssen dann auf Entgegenkommen hoffen - oder es sich daheim so schön wie möglich machen.

Kann Urlaub angeordnet werden?

Das Geschäft steht still - mancher Arbeitgeber denkt dann womöglich, es wäre am einfachsten, wenn die Belegschaft nun geschlossen Urlaub nimmt. Dazu kann sie aber nicht verpflichtet werden. "Urlaub soll der Erholung dienen, und dabei sind die Wünsche der Arbeitnehmer so weit wie möglich zu berücksichtigen", sagt Experte Kohnen. Arbeitnehmer könnten gegebenenfalls von der Arbeit freigestellt werden, das lasse ihren Urlaubsanspruch aber unberührt.

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