Hochschulen - Weimar:Urteil: Erfurter Uniprofessor darf nicht weiter unterrichten

Hochschulen - Weimar: Schilder weisen auf das Thüringer Oberverwaltungsgericht und den Thüringer Verfassungsgerichtshof hin. Foto: Michael Reichel/dpa-Zentralbild/dpa
Schilder weisen auf das Thüringer Oberverwaltungsgericht und den Thüringer Verfassungsgerichtshof hin. Foto: Michael Reichel/dpa-Zentralbild/dpa (Foto: dpa)

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Weimar (dpa/th) - Der suspendierte Professor der Universität Erfurt darf nicht mehr im Thüringer Hochschuldienst lehren oder forschen. Das hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar am Dienstag in einem Berufungsverfahren entschieden. Dem Hochschullehrer war vorgeworfen worden, Studentinnen mit dem Versprechen auf gute Noten zum Sex genötigt zu haben.

Das Verwaltungsgericht Meiningen hatte in seinem Urteil 2020 zwar festgestellt, dass der Hochschullehrer seine Dienstpflichten "gravierend" verletzt hatte. Trotzdem rechtfertige die Anbahnung von Sex in der Uni zwischen Lehrenden und Studierenden noch nicht die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, hieß es. Begründet wurde das damit, dass die volljährigen Studentinnen keine Schutzbefohlenen mehr seien, sondern Erwachsene.

Gegen dieses Urteil hatte das Thüringer Wissenschaftsministerium Berufung eingelegt. "Wir begrüßen das Urteil", sagte ein Sprecher des Ministeriums am Dienstag. "Aus unserer Sicht lagen gravierende Verstöße gegen die Dienstpflichten eines Hochschullehrers vor, die einer Weiterbeschäftigung an der Universität Erfurt entgegenstehen."

© dpa-infocom, dpa:230321-99-31811/3

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