Hochschulen - Stuttgart:Neue Kriterien für Medizinstudium: Keine Wartezeitquote mehr

Stuttgart (dpa/lsw) - Der Zugang zum Medizinstudium soll neu geregelt werden - und das hat auch Auswirkungen auf die Studienplatzvergabe in Baden-Württemberg. Einen entsprechenden Entwurf für einen neuen Staatsvertrag hat die Kultusministerkonferenz am Donnerstag in Berlin auf den Weg gebracht. Eine der wichtigsten Neuerungen: Die Wartezeitquote soll abgeschafft werden. Über Wartesemester hatten bislang 20 Prozent aller Studenten einen Platz ergattert.

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Stuttgart (dpa/lsw) - Der Zugang zum Medizinstudium soll neu geregelt werden - und das hat auch Auswirkungen auf die Studienplatzvergabe in Baden-Württemberg. Einen entsprechenden Entwurf für einen neuen Staatsvertrag hat die Kultusministerkonferenz am Donnerstag in Berlin auf den Weg gebracht. Eine der wichtigsten Neuerungen: Die Wartezeitquote soll abgeschafft werden. Über Wartesemester hatten bislang 20 Prozent aller Studenten einen Platz ergattert.

Stattdessen erhalten der Abi-Schnitt - künftig 30 statt 20 Prozent - und Testverfahren der Hochschulen (60 Prozent) mehr Gewicht. Ebenfalls neu ist die Einführung einer zusätzlichen Eignungsquote, bei der die Auswahl unabhängig von den Schulnoten erfolgt. Über sie sollen zehn Prozent der Bewerber ausgesucht werden.

"Wir haben eine gute Grundlage geschaffen, um die besten Bewerberinnen und Bewerber für den Arztberuf auszuwählen", betonte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne). Nach Angaben des Ministeriums sind von der Neuregelung jährlich mehr als 2100 Studienanfänger im Südwesten betroffen.

Der Entscheidung der Kultusministerkonferenz ging ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts voraus. Demnach müssen Studienplätze vorrangig nach Eignung eines Bewerbers vergeben werden - dieses Kriterium erfüllt die Wartezeitquote nach Auffassung der Karlsruher Richter nicht.

Über Wartesemester hatte bisher jeder fünfte Student ohne Einser-Abi Zugang zum Medizinstudium bekommen. Diese Regelung soll nur noch in einer Übergangsphase bis einschließlich 2021 gelten.

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