Hochschulen - Potsdam:Linke: Umfrage bestätigt Kritik an Rückmeldegebühren

Ausbildung
Isabelle Vandre (Die Linke). Foto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/ZB/Archivbild (Foto: dpa)

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Potsdam (dpa/bb) - Eine Umfrage unter den Brandenburger Universitäten bestätigt nach Ansicht der Linkspartei Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Rückmeldegebühren für Studierende. "Der dafür zum Beispiel von der Technischen Hochschule Brandenburg ausgewiesene Verwaltungsaufwand von 3,18 Euro steht in keinem Verhältnis zu der an allen Universitäten erhobenen Gebühr von 51 Euro", sagte die Landtagsabgeordnete Isabelle Vandre der Deutschen Presse-Agentur.

Die hochschulpolitische Sprecherin der Linksfraktion hatte mit einer Anfrage von der Landesregierung erfahren wollen, wie hoch die tatsächlichen Verwaltungskosten für bestimmte Leistungen der Hochschulen sind. Daraufhin hatte die Landesregierung die Hochschulen abgefragt, eigene Erhebungen vorzulegen. Die Angaben weisen nicht nur erhebliche Unterschiede beim Verwaltungsaufwand für die Rückmeldung aus, sondern auch bei den Kosten für Studienfachberatungen, Akademische Auslandsämter und Prüfungsämter.

Spitzenreiter bei den Rückmelde-Verwaltungskosten pro Kopf und Semester ist laut Wissenschaftsministerium die Filmuniversität Babelsberg "Konrad Wolf" mit 87,08 Euro. Allerdings sind darin die Kosten für Beurlaubungen eingeschlossen. Auf Rang zwei folgt die Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) mit 44,96 Euro. Die Universität Potsdam hat den Verwaltungsaufwand dagegen auch sehr niedrig angegeben - mit 5,68 Euro.

Auffällig weit auseinander liegen die Angaben für die Prüfungsämter zweier Hochschulen. Bei der Universität Potsdam schlagen sie mit 4,81 Euro zu Buche, bei der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) sind es dagegen 153,93 Euro.

Bei der allgemeinen Studienberatung schwanken die Kosten von 34,56 Euro an der Viadrina bis zu 88,81 Euro an der Hochschule für Nachhaltige Entwicklung Eberswalde. "Laut Wissenschaftsministerium wird nicht die Beratung als solche abgerechnet, sondern der Verwaltungsaufwand für die Organisation der Beratung. Wie will man aber das eine von dem anderen trennen?", fragt Vandre.

Die Rückmeldegebühren in Höhe von 51 Euro werden in Brandenburg seit dem Jahr 2000 erhoben. Ende 2008 wurde das Hochschulgesetz geändert. Die Gebühr wurde nun auch mit dem Aufwand für weitere Leistungen begründet.

Nach zahlreichen Klagen hatte das Bundesverfassungsgericht die von 2001 bis 2008 erhobenen Rückmeldegebühren 2017 für rechtswidrig erklärt. Die Hochschulen und das Land Brandenburg verweigerten jedoch die Rückzahlungen an Zehntausende Studenten, da die Verjährungsfrist ihrer Ansicht nach spätestens 2013 abgelaufen war.

Dagegen reichten mehrere hundert Studenten Ende 2020 vor den Verwaltungsgerichten Klagen ein. Sie gehen davon aus, dass die Verjährungsfrist erst nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts einsetzt und damit erst im Dezember des Vorjahres endete.

© dpa-infocom, dpa:210915-99-222116/2

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