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Hochschulen - Erfurt:Gutachten zum Thüringer Hochschulgesetz sorgt für Streit

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Erfurt (dpa/th) - Nach einem Gutachten verstößt das neue Thüringer Hochschulgesetz gegen die vom Grundgesetz geschützte Wissenschaftsfreiheit. Er habe verfassungsrechtliche Bedenken bei dem Gesetz, sagte der Rechtswissenschaftler Hermann-Josef Blanke am Donnerstag in Erfurt. Er war von der CDU-Landtagsfraktion mit dem Gutachten beauftragt worden. Kritik an dem Gutachten kommt nun von Rot-Rot-Grün.

Blanke begründete seine Einschätzung damit, dass die Landesregierung bei dem Gesetz nicht ausreichend sicherstelle, dass in Fragen von Forschung und Lehre die Hochschullehrer eine Stimmenmehrheit in den Hochschulgremien haben. "Das birgt Konfliktpotenzial." Auch die Regelung, nach denen die Teilnahme der Studierenden an Lehrveranstaltungen wie Seminaren nicht verpflichtend sei, sorge für Probleme an den Hochschulen.

Die CDU-Fraktion hatte bereits in der Vergangenheit Zweifel an dem Gesetz angemeldet, das seit 2018 in Kraft ist. Fraktionschef Mike Mohring sagte, das Gesetz müsse nach der Landtagswahl korrigiert werden. "Das Gesetz ist bei Experten durchgefallen."

Wissenschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) bezeichnete das Gutachten hingegen als überflüssig, weil zu dem Gesetz bereits eine Verfassungsklage von Professoren eingereicht wurde. Die Entscheidung treffe damit das Bundesverfassungsgericht. Zudem sei der Gutachter zugleich der Prozessvertreter für die Verfassungsklage der Thüringer Hochschullehrer - und seine Einschätzung damit erwartbar.

Thüringen habe sich bei dem Gesetz an der aktuellen Rechtsprechung des Verfassungsgerichts orientiert und ein modernes Gesetz vorgelegt, erklärte der Minister. Nach seiner Einschätzung ist die Hochschullehrermehrheit in wissenschaftlichen Fragen sichergestellt.

Der Wissenschaftspolitiker der Linken, Christian Schaft, erklärte, der CDU sei eine Demokratisierung der Hochschulen ein Dorn im Auge. Die Grünen-Abgeordnete Madeleine Henfling warf der CDU ein Wahlkampfmanöver vor.

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