Fast die Hälfte aller Studiengänge ist zulassungsbeschränkt. Wer sich für seinen Wunschberuf qualifizieren will, muss das Prozedere kennen. Ein Überblick über Verfahren und Kriterien.
Zulassungsbeschränkungen zum Studium sind streng genommen ein rechtliches Unding. Denn sie verstoßen gegen Artikel 12 des Grundgesetzes - das Recht, Beruf, Ausbildungsplatz und Arbeitsstätte frei zu wählen. Sie sind aber gleichzeitig notwendig, um eine begrenzte Menge von Studienplätzen unter einer zu großen Zahl von Bewerbern zu verteilen.
Laut Hochschulrektorenkonferenz gab es im laufenden Wintersemester Zulassungsbeschränkungen bei etwa 42 Prozent der insgesamt 10 301 grundständigen Studiengänge, also all denen, die zu einem ersten Abschluss führen und damit einen Berufseinstieg ermöglichen. Umgekehrt ...