Hochschul-Zulassungsverfahren:Experten befürchten Chaos bei der Einschreibung

Seit Jahren basteln Bund und Länder vergeblich an einem neuen Studienzulassungsverfahren in den begehrten Numerus-clausus-Fächern, nachdem die alte ZVS politisch zerschlagen wurde. Doch das System funktioniert noch immer nicht - in diesem Herbst droht Studienbewerbern erneut ein Chaos.

Bund und Länder fürchten zum kommenden Herbst erneut ein Einschreibchaos an den Hochschulen. Das gegenwärtige Verfahren der Studienzulassung in den begehrten Numerus-clausus-Fächern (NC) sei weiterhin "unbefriedigend", heißt es übereinstimmend in Analysen von Bundesbildungsministerium und Kultusministerkonferenz (KMK).

Es bestehe Unsicherheiten bei Studenten wie Hochschulen. Das ungeordnete Einschreibsystem für Studienanfänger führe wegen der vielen notwendigen Nachrückverfahren zu einem "gestörten Studienbetrieb im ersten Semester". Die beiden Analysen liegen der Nachrichtenagentur dpa vor.

Grund für die Probleme ist, dass das seit 2009 angekündigte, neue zentrale Studienzulassungssystem via Internet für die begehrten NC-Studiengänge immer noch nicht funktionsfähig ist, weil in den Hochschulverwaltungen noch mit extrem veralteter Software gearbeitet wird.

Der aktuellen Erhebung der Kultusminister zufolge konnten wegen der technischen Probleme von den 271 staatlichen Hochschulen bisher erst 17 an das neue "Dialogorientierte Serviceverfahren" (DoSV) angeschlossen werden.

Bundesweit ist die Studienzulassung über das Internet erst für lediglich 22 von insgesamt 3246 Bachelorstudiengängen mit örtlichem Numerus-clausus möglich. Der Bund hatte die Entwicklung dieses von den Hochschulen immer wieder eingeforderten technisch aufwendigen Zulassungssystems mit 15 Millionen Euro unterstützt. Betroffen sind vor allem Fächer wie Jura, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, aber auch Ingenieur- und Naturwissenschaften.

Im vergangenen Wintersemester 2011/2012 konnten nach den internen Berichten von KMK und Bundesbildungsministerium wegen der fehlenden bundesweiten Abstimmung bei der Hochschulzulassung erneut mehr als 13.000 Studienplätze in den begehrten Mangel-Studienfächern nicht besetzt werden. Betroffen davon sind überwiegend Studienanfängerplätze an Universitäten.

Dies hat bundesweit zu einem lukrativen Geschäft von Rechtsanwälten geführt, die Studienbewerber gegen Honorar auf die unbesetzten Plätze nachträglich einklagen. Das Bundesverfassungsgericht hatte vor 40 Jahren - am 18. Juli 1972 - unter Hinweis auf Artikel 12 des Grundgesetzes über den freien Zugang zum Beruf die Hochschulen zu einer erschöpfenden Nutzung ihrer Ausbildungskapazitäten verpflichtet. Diese Rechtsprechung war von den Karlsruher Verfassungsrichtern in 21 weiteren Folgeurteilen immer wieder bestätigt worden.

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